Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 05.12.2024 um 12:47 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MPG Media Picture Group GmbH (HRB 36260, Amtsgericht Düsseldorf, Kronprinzenstr. 5 – 11, 40217 Düsseldorf) Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens angeordnet (§§ 21, 22 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der MPG Media Picture Group GmbH zu sichern und zu verhindern, dass nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage eintreten. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt, um die wirtschaftliche Zukunft der MPG Media Picture Group GmbH zu klären. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanziellen und operativen Angelegenheiten der Gesellschaft überwachen.
Amtsgericht Düsseldorf – 05.12.2024
Aktenzeichen: 501 IN 244/24
Interviewer: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor der Plattform OPTE...
BeiX PostDienstag, 21.04.2026Der Autobauer Volkswagen schlägt Alarm: Derzeit sind Betrüger unterwegs, die im Namen...
BeiX PostDienstag, 21.04.2026Interviewer: Herr Reime, die BaFin warnt vor der Website tanganyassetmanagement(.)com und spricht...
BeiX PostFreitag, 17.04.2026Die BaFin hat ihre Warnung vor den Internetseiten imperyx-group(.)com und site.personalcontrol-room(.)com konkretisiert...
BeiX PostFreitag, 17.04.2026
Kommentar hinterlassen