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Vorläufige Insolvenzverwaltung über MPG Media Picture Group GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 05.12.2024 um 12:47 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MPG Media Picture Group GmbH (HRB 36260, Amtsgericht Düsseldorf, Kronprinzenstr. 5 – 11, 40217 Düsseldorf) Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens angeordnet (§§ 21, 22 InsO).

Anordnungen des Gerichts:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Georg F. Kreplin (Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsgewalt:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Verbot für Drittschuldner:
    • Drittschuldnern der MPG Media Picture Group GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Beteiligte Parteien:

  • Schuldnerin: MPG Media Picture Group GmbH
  • Vertretung: Geschäftsführerin Nicola Meuter

Zweck der Maßnahmen:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der MPG Media Picture Group GmbH zu sichern und zu verhindern, dass nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage eintreten. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Ausblick:

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt, um die wirtschaftliche Zukunft der MPG Media Picture Group GmbH zu klären. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanziellen und operativen Angelegenheiten der Gesellschaft überwachen.

Amtsgericht Düsseldorf – 05.12.2024
Aktenzeichen: 501 IN 244/24

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