Das Amtsgericht Kiel hat über das Vermögen der Marina Wendtorf Invest II GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens.
Die Schuldnerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MW-InvestK GmbH (Geschäftsführer: Norman Reitz, Sitz: Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel), hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Romey bestellt. Er ist unter der Adresse Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg, erreichbar. Künftig sind alle Verfügungen der Gesellschaft – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO).
Die Kanzlei ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB aus Hamburg vertritt die Schuldnerin anwaltlich im Verfahren.
Beschwerdemöglichkeit
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel einzulegen. Für die Einreichung elektronischer Dokumente gelten die Bestimmungen der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) und der Zivilprozessordnung.
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