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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SSI Special Select Invest AG eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Siegen hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 25 IN 12/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SSI Special Select Invest AG angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10236 eingetragen und hat ihren Sitz in der Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen. Gesetzlicher Vertreter ist Vorstand Christian Schulte, wohnhaft in Hennef.

Der Geschäftszweck der SSI AG umfasst Investitionen in Immobilien jeglicher Art sowie deren Handel, Vermietung und Verpachtung.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer aus Düsseldorf (Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf) bestellt. Ab dem 10. Februar 2026, 09:12 Uhr, sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Zugleich wurde angeordnet, dass Schuldner der SSI AG – sogenannte Drittschuldner – nicht mehr an die Gesellschaft zahlen dürfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen dürfen künftig nur noch unter Beachtung dieser Anordnung geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen – gegen die Gesellschaft untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung ist ein erster Schritt im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens erfolgt. Ob es zur endgültigen Verfahrenseröffnung kommt, hängt von der Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens ab

 

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