Das Amtsgericht Betzdorf hat am 18. August 2025 um 09:15 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVASOL GmbH, Friedrichstraße 77, 57518 Betzdorf (Handelsregister Montabaur, HRB 27347), vertreten durch Geschäftsführer Hartmut Müller aus Freudenberg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Inhalt des Beschlusses
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Verfügungen der AVASOL GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstraße 16, 56068 Koblenz, bestellt.
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Telefon: 0261 / 450 999 20
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Fax: 0261 / 450 999 29
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Die Schuldner der AVASOL GmbH sind verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung Zahlungen zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Rechtsmittelbelehrung
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Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen.
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Auch Gläubiger können Beschwerde erheben, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-Insolvenzverordnung rügen.
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Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
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Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, einzulegen.
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Sie muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll einer Geschäftsstelle erklärt und vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
Datenschutz-Hinweis
Die Datenschutzerklärung nach DSGVO, BDSG und LDSG ist auf der Website des Gerichts abrufbar: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch wird sie auch in Papierform zugesandt.
Amtsgericht Betzdorf, 18.08.2025
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