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Vorläufige Insolvenzverwaltung über AKTIVA Personal-Leasing GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Aschaffenburg hat über das Vermögen der AKTIVA Personal-Leasing GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Geschäftsführerin Ellen Simon hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die AKTIVA Personal-Leasing GmbH mit Sitz in der Knodestraße 3 in Aschaffenburg ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 7832 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Aschaffenburger Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab bestellt. Er wird ab sofort sämtliche finanziellen Vorgänge des Unternehmens überwachen. Insbesondere gilt ab sofort, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen gegenüber Dritten.

Die Anordnung stützt sich auf § 21 der Insolvenzordnung (InsO), der bei drohender Zahlungsunfähigkeit vorsorgliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens ermöglicht.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts können Beteiligte innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären. Besondere Vorschriften gelten für die Einreichung elektronischer Dokumente.

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