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McBett GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bielefeld hat im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der McBett GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Die im Handelsregister unter HRA 17152 eingetragene Gesellschaft mit Sitz am Milanweg 10 in Schloß Holte-Stukenbrock wird gesetzlich durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die McBett Verwaltungs GmbH (HRB 44702), vertreten. Geschäftsführer ist Herr Andreas Jerke.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hiddenhausener Rechtsanwalt Thomas Bagh bestellt. Von nun an dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt bzw. ausgesetzt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.

Darüber hinaus ist es Drittschuldnern – etwa Kunden oder Geschäftspartnern – verboten, Zahlungen direkt an die McBett GmbH & Co. KG zu leisten. Stattdessen ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Das Unternehmen steht damit unter strenger finanzieller Kontrolle. Weitere Entwicklungen – insbesondere zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens – werden in den kommenden Wochen erwartet.

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