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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Vivonio Holding GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren über den Insolvenzantrag der Vivonio Holding GmbH, Leopoldstraße 16, 80802 München, umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Der Beschluss erging am 26. November 2024 um 15:00 Uhr, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Eckpunkte des Beschlusses

  1. Zwangsvollstreckung und Verfügungsbeschränkungen:
    • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen, wurden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa aus Stuttgart (Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Vivonio Holding GmbH zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus soll er prüfen, ob die Vermögensmasse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
  3. Übernahme der Vermögensverwaltung:
    • Die Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
    • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie Sonderkonten einzurichten, um eingehende Gelder zu verwalten.
    • Den Gläubigern der Schuldnerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Vivonio Holding GmbH zu leisten; diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  4. Ermittlungs- und Prüfauftrag:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
    • Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu erteilen.
    • Zudem wurde der Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger die Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Rechtsbehelfe

Gegen den Beschluss können sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung oder seiner öffentlichen Bekanntmachung auf der Plattform insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch einzulegen, wobei einfache E-Mails nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Elektronische Einreichungen müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.

Aktenzeichen: 8 IN 2015/24
Gericht: Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Datum: 26. November 2024

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