Das Amtsgericht Leipzig hat am 11. August 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Total Bau UG (haftungsbeschränkt), An der Alten Post 3, 04205 Leipzig (HRB 41672), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Adrian Chircu.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krönert von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH in Leipzig bestellt. Künftig sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel der Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und die Geschäftsführung zu überwachen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen der Schuldnerin – darunter auch Bankguthaben – auf ein Sonderkonto der Insolvenzmasse einzuziehen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Außerdem darf er die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen sowie Auskünfte von Behörden, Banken und weiteren relevanten Stellen einholen.
Die Schuldnerin ist verpflichtet, sämtliche Geschäftsunterlagen offenzulegen und dem Insolvenzverwalter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und mögliche Nachteile für Gläubiger zu verhindern.
Gläubiger oder die Schuldnerin selbst können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
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