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Vorläufige Insolvenzverwaltung für TFM Textilfaktor Media GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Würzburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TFM Textilfaktor Media GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 8, 97076 Würzburg, am 28. November 2024 um 08:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler aus Würzburg bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung sämtlicher wirtschaftlicher Tätigkeiten der TFM Textilfaktor Media GmbH. Insbesondere Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch die Einziehung von Außenständen unterliegt der Kontrolle.

Aufgaben des Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt:

  • Die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen.
  • Sicherzustellen, dass das Vermögen der Schuldnerin ordnungsgemäß verwaltet wird.
  • Die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu überwachen, soweit dies möglich ist.

Auswirkungen auf Gläubiger

Gläubiger der TFM Textilfaktor Media GmbH werden aufgefordert, sich an die vorläufigen Maßnahmen zu halten. Zahlungen und Forderungen sind entsprechend der Anordnung des Gerichts zu beachten. Die Schuldnerin darf ihr Vermögen weiterhin verwalten und darüber verfügen, jedoch nur unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Weitere Schritte im Verfahren

Das Gericht wird auf Grundlage des Berichts des vorläufigen Insolvenzverwalters über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt die vorläufige Verwaltung bestehen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder elektronisch an das Amtsgericht Würzburg zu richten.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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