Das Amtsgericht Bielefeld hat am 27. Dezember 2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SPRICK Holding GmbH, Schulstraße 10, 33330 Gütersloh, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die SPRICK Holding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10490 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Marc Hanhörster und Jochen Hanhörster vertreten.
Das Unternehmen befasst sich mit dem Erwerb und der Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen.
Gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Maßnahmen umfassen:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der SPRICK Holding GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Fortführung der Unternehmensgeschäfte zu ermöglichen.
Der Beschluss kann von der Schuldnerin oder betroffenen Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bielefeld einzureichen.
Aktenzeichen: 43 IN 966/24
Datum des Beschlusses: 27. Dezember 2024
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