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Vorläufige Insolvenzverwaltung für SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der entsprechende Beschluss wurde am 11. März 2026 um 14:30 Uhr durch das Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 402 IN 508/26 erlassen.

Das Unternehmen mit Sitz in der Herzbergerstraße 2 im Leipziger Ortsteil Engelsdorf wird von den Geschäftsführern Jan Wolf und Susanne Wolf vertreten. Mit der Entscheidung reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag und leitet Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse ein.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Leipziger Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik bestellt. Sie ist in der Kanzlei in der Ferdinand-Lassalle-Straße in Leipzig tätig. Ihre Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern.

Mit dem Beschluss gilt für die Gesellschaft ein sogenannter allgemeiner Zustimmungsvorbehalt. Das bedeutet, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

Darüber hinaus ist Jakubik berechtigt, Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und Forderungen – etwa Bankguthaben – einzuziehen und auf ein spezielles Insolvenzsonderkonto zu überführen. Drittschuldner dürfen Zahlungen grundsätzlich nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, sofern diese keine andere Zustimmung erteilt.

Der Beschluss räumt der vorläufigen Insolvenzverwalterin zudem umfassende Informations- und Kontrollrechte ein. So darf sie die Geschäftsräume des Unternehmens betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen sowie Auskünfte von Behörden, Banken, Sozialversicherungsträgern oder anderen Beteiligten einholen.

Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig ausgesetzt. Neue Vollstreckungen sind zunächst untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Ausgenommen davon sind lediglich Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft.

Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, nachdem die wirtschaftliche Lage des Unternehmens näher geprüft wurde.

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