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Vorläufige Insolvenzverwaltung für NORSK Deutschland AG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 30. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Wiesbaden im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NORSK Deutschland AG, Hohenstaufenstraße 1, 65189 Wiesbaden, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die NORSK Deutschland AG wird durch den Vorstand Thomas Schulze Wischeler vertreten.
Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Gemäß dem Beschluss sind Verfügungen der NORSK Deutschland AG ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte in Wiesbaden bestellt. Dr. Kaltwasser ist erreichbar unter:

Adresse: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 97774210
Fax: 0611 – 97774111
E-Mail: wiesbaden@lieser-rechtsanwaelte.de

Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin

Schuldner der NORSK Deutschland AG werden angewiesen, Zahlungen und andere Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnung zu erbringen. Dies bedeutet, dass Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso können Gläubiger eine Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen wollen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen.

Die Frist beginnt:

mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, oder
bei öffentlicher Bekanntmachung, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterschrieben und begründet werden.
Weiteres Verfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung und Erhaltung des Vermögens der NORSK Deutschland AG, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Gläubiger und Beteiligte werden aufgerufen, die Beschlussanordnungen strikt einzuhalten, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

Amtsgericht Wiesbaden, 30. Dezember 2024

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