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Vorsicht

Vorläufige Insolvenzverwaltung der Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG

IO-Images (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 340 IN 420/24 (361)
Gericht: Amtsgericht Magdeburg – Insolvenzgericht
Datum des Beschlusses: 09.12.2024, 14:30 Uhr


Sachverhalt

Die Regionalverkehr Salzland GmbH & Co. KG, ansässig in Hecklingen (HRA 5115, Amtsgericht Stendal), hat ein Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Regionalverkehr Salzland Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Torsten Haubold ist.

Das Amtsgericht Magdeburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet, um die Gläubigerinteressen zu wahren und die Insolvenzmasse zu sichern.


Maßnahmen des Gerichts

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    • Die Antragstellerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen vornehmen.
    • Jegliche Verfügungen über Bankkonten sowie damit verbundene Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte sind untersagt.
  2. Aufruf an Drittschuldner:
    • Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
  3. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
    • Kontaktdaten:

Ziel der Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu:

  • die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern,
  • einen Überblick über die wirtschaftliche Lage zu gewinnen und
  • die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Einsicht und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss sowie die Rechtsmittelbelehrung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.


Die Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um die weiteren Schritte des Insolvenzverfahrens zu klären und mögliche Fortführungsoptionen für das Unternehmen zu prüfen.

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