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Vorkassenmodell mal anders

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Es gibt die Vorkassenabzocke nicht nur im Kleinen, sondern wie man hier sieht auch im ganz Grossen. Man fragt sich nur, wie Unternehmen auf solche Dinge hereinfallen können. Da muss doch dann auch der Steuerberater gepennt haben, denn ohne Steuerberater so einen Antrag zu stellen, dürfte schwierig sein. Ein 60-Jähriger muss sich ab heute wegen Beihilfe zum Betrug vor dem Landgericht verantworten. Zusammen mit zwei bereits verurteilten Männern soll er Firmen um mehr als vier Millionen Euro betrogen haben. Sie hatten den mittelständischen Unternehmen Hilfe versprochen, um EU-Fördermittel zu erhalten. Für diese angebliche Hilfe mussten die Unternehmen mit bis zu 2,6 Millionen Euro in Vorleistung treten. Die beiden Hauptangeklagten in diesem Verfahren waren bereits 2013 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Man darf erwarten, dass auch hier eine Haftstrafe anstehen wird.

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