Startseite Allgemeines Vor dem Abflug in den Oster-Urlaub? Lassen Sie sich nicht versch….
Allgemeines

Vor dem Abflug in den Oster-Urlaub? Lassen Sie sich nicht versch….

Teilen

Jeder muss vor dem Abflug in den Osterurlaub noch unbedingt ein bahnbrechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt Main lesen. Bekanntlich bekommen Fluggäste für Verspätungen und andere Probleme pauschal Geld von der Fluggesellschaft, aber nicht wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Fluggesellschaft nicht hat vermeiden können. Vulkanausbruch usw.

Wenn es zu Verspätungen aufgrund einer Toilettenverstopfung kommt, steht dem Fluggast eine Entschädigung zu. Aber logisch sagt das Gericht: Toiletten sind für die Körperausscheidungen der Fluggäste und werden daher als Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Flugbetrieb vorausgesetzt. Daher seien die Fluggesellschaften regelmäßig mit Toilettenverstopfungen konfrontiert…., 29 C 2454/15…

 

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der 4. Advent

Allgemeines

Sony übernimmt Mehrheit an den „Peanuts“: Snoopy bekommt mit 75 Jahren einen neuen starken Eigentümer

Die weltbekannten „Peanuts“-Figuren rund um Snoopy, Charlie Brown und Lucy stehen künftig...

Allgemeines

Broadway unter Druck: Hohe Kosten, kaum Gewinne – doch der Vorhang bleibt oben

Glanz, Glamour und große Emotionen: Seit über 100 Jahren ist der Broadway...

Allgemeines

Reisen mit Behinderung: Fünf Tipps für stressfreies Fliegen zu den Feiertagen

 Die Feiertage sind für viele Reisende ohnehin eine nervenaufreibende Zeit – doch...