Die deutsche Gründerszene hat ihr eigenes Netflix-Drama – nur dass hier keine Schauspieler auftreten, sondern echte Seriengründer. Und die neueste Folge trägt den Titel: „Breaking Brunner – Von Pitch zu Pech“.
Josef Brunner, der einstige Posterboy der Start-up-Szene, der früher „Disruption“ gesagt hat, wenn andere noch „Firma“ meinten, steht nun vor einem eher traditionellen Problem: der Verdacht auf Geldwäsche. Ja, Sie haben richtig gelesen – nicht „Wäsche“ wie im Silicon-Valley-Keller, sondern die richtige mit Geld, Paragrafen und Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein (wo man sich mit Geld bestens auskennt) hat laut „Spiegel“-Recherchen „gerichtliche Vorerhebungen“ eingeleitet – was in Gründerdeutsch ungefähr so viel heißt wie: „Oops.“
An Brunners Seite: Florian Fritsch, ein Mann, der offenbar mehr Vertrauen von Anlegern hatte als das Finanzamt vom deutschen Mittelstand. Nur schade, dass einige dieser Anleger nun vermuten, ihr Geld sei… sagen wir: etwas kreativ umgeschichtet worden.
SPAC it up, Baby!
Das Herzstück des Schauspiels: die Firma Learnd SE. Klingt wie eine Online-Uni, ist aber eine börsennotierte Gesellschaft, in die man scheinbar mehr als nur Wissen investiert hat. Brunner ist dort nicht nur Hauptaktionär, sondern wurde auch von Karl-Theodor zu Guttenberg beaufsichtigt. (Kein Witz. Der mit der Doktorarbeit. Es zieht sich ein Thema durch.)
Zusammen mit Fritsch und Manager-Urgestein Gisbert Rühl gründete Brunner eine sogenannte SPAC – eine „Special Purpose Acquisition Company“, oder auf Deutsch: „Konzepte mit PowerPoint, Kapital ohne Kontrolle“.
Mit dieser SPAC schluckte man die britische Learnd Ltd. – vermutlich eine Investition in die „Zukunft des Lernens“. Oder war es doch eher „die Vergangenheit des Geldes“?
Statt Exit: Ermittlungsakte
Die Ermittler vermuten nun, dass Brunner Millionen für Fritsch „geparkt“ hat – allerdings nicht auf einem legalen Parkplatz, sondern eher in der juristischen Halteverbotszone. Die Anleger befürchten, dass diese Millionen über „Rückführungen von Darlehen“ wieder bei Fritsch auftauchen könnten – was wohl kaum im Pitchdeck stand.
Brunner lässt über seinen Anwalt wissen, dass er „von nichts wusste“. Fritsch auch. Der Klassiker. Vielleicht war’s ein KI-gesteuerter Robo-Berater. Oder ein unachtsames Einhorn.
Reality-Check mit Unschuldsvermutung
Beide Herren betonen ihre Unschuld. Und das ist auch ihr gutes Recht. Es gilt die Unschuldsvermutung – bis zum Gerichtstermin oder bis zur nächsten Pressemitteilung, je nachdem, was zuerst kommt.
Was bleibt, ist ein bitteres Gefühl bei denjenigen, die glaubten, sie investieren in „die nächste große Sache“. Jetzt investieren sie in Anwaltshonorare.
Vielleicht ein Weckruf für die Szene? Vielleicht ein Lehrstück? Oder einfach nur: die nächste Start-up-Saga mit Hashtag #MoneyNeverSleeps.
Disclaimer: Die Redaktion empfiehlt, SPACs nicht mit Sparkonten zu verwechseln. Und Gründer nicht mit Garanten. Wer Glitzer trägt, ist nicht automatisch Gold.
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