In den USA läuft in Sachen ‚Dieselgate‘ längst eine Klagewelle von Verbrauchern. Nun machen auch deutsche Aktionäre mobil: 20.000 Euro habe er mit seinen VW-Vorzugsaktien verloren, behauptet ein Anleger und reichte Klage vor dem LG Braunschweig ein. Er will den Erwerb rückabwickeln, anderenfalls soll VW den Kursdifferenzschaden begleichen. Der vergleichsweise kleine Fall könnte in einem milliardenschweren KapMuG-Verfahren münden.
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