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VIVAT EXCLUSIVE – Alarmstufe ROT

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Die Bilanz der VIVAT Exclusive GmbH zum 31.12.2024 muss aus Anlegersicht kritisch betrachtet werden, da sie einige signifikante Risiken und potenzielle Warnzeichen enthält. Nachfolgend eine strukturierte Analyse der wichtigsten Punkte, unterteilt in Vermögenslage, Ertragslage, Finanzlage, Unternehmensstruktur und Gesamtbewertung:

🔍 1. Vermögenslage – bilanziell überschuldet

  • Eigenkapitalquote: 0 %
    • Es besteht kein Eigenkapital, stattdessen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von über 5,7 Mio. Euro.
    • Der komplette Bilanzverlust wurde durch qualifizierte Nachrangdarlehen finanziert – eine Konstruktion, die bilanziell Insolvenz vermeidet, aber wirtschaftlich hoch riskant ist.
  • Anlage- und Umlaufvermögen:
    • Anlagevermögen: Nur 211.000 €, hauptsächlich aus Ausleihungen (Nachrangdarlehen).
    • Umlaufvermögen: 577.789 €, davon rund 304.500 € Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, also nahestehende Personhöchst kritisch, da dies Interessenskonflikte aufwirft und die Liquidität gefährden kann.
  • Stille Reserven nicht vorhanden: Die Bilanz offenbart, dass keine stillen Reserven existieren, die zur Verlustdeckung aktiviert werden könnten. Die Substanz ist äußerst schwach.

📉 2. Ertragslage – wiederholt negativ

  • Jahresfehlbetrag 2024: -448.680,15 €
    • Das Unternehmen schreibt seit Jahren Verluste.
    • Kumulierte Bilanzverluste: über 5,8 Mio. €.
  • Erträge aus Beteiligungen 2024: 0 €
    • Obwohl Beteiligungen und Ausleihungen bestehen, bringen sie kaum bis keine Erträge.
    • Die Erträge aus Zinsen betragen nur ca. 22.800 €, was extrem wenig im Vergleich zum Bilanzvolumen ist.
  • Zinsaufwendungen: 330.985 €
    • Die Zinslast durch Nachrangdarlehen ist sehr hoch, frisst fast alle Erträge auf und führt zu einem strukturellen Negativsaldo.

💰 3. Finanzlage – prekär und abhängig

  • Liquidität zum 31.12.2024: 183.067 €
    • Geringe Liquiditätsreserve bei gleichzeitig hohen Verpflichtungen.
    • Die Finanzierung erfolgt fast ausschließlich über Nachrangdarlehen – ein extremes Klumpenrisiko für Anleger.
  • Nachrangdarlehen: 5.906.357,87 €
    • Hauptfinanzierungsquelle sind Vermögensanlagen von Anlegern mit qualifiziertem Rangrücktritt.
    • Rückzahlung und Verzinsung hängen komplett von zukünftigen Investitionserfolgen ab – kein Schutzmechanismus für Anleger bei Scheitern.
  • Restlaufzeiten:
    • Über die Hälfte der Verbindlichkeiten (3,46 Mio. €) hat eine Laufzeit von über einem Jahr – langfristige Bindung bei unsicherem Rückfluss.

⚠️ 4. Unternehmensstruktur – massive Interessenskonflikte

  • Gesellschafter = Geschäftsführer = Hauptschuldner von Forderungen
    • Herr Waldemar Hartung ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer und steht gleichzeitig in der Pflicht zur Rückzahlung hoher privater Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft.
    • Dies schafft einen eklatanten Interessenskonflikt und wirft Fragen zur Corporate Governance auf.
  • Verflechtungen mit anderen Gesellschaften (Zinnowitz GmbH & Co. KG, VIVAT Solution GmbH & Co. KG):
    • Beteiligungen und Ausleihungen erfolgen hauptsächlich an verbundene oder nahestehende Unternehmen.
    • Die Performance dieser Gesellschaften ist entscheidend für die Rückzahlung an die Anleger – allerdings sind deren wirtschaftliche Daten nicht transparent.

🧾 5. Prüfung & Fortführungsprognose – formell sauber, substanziell fragil

  • Die Abschlussprüfung hat keine Einwendungen – formell korrekt.
  • Die Fortführungsprognose basiert ausschließlich auf dem Unternehmensplan – also auf internen Erwartungen.
  • Es besteht keine tatsächliche Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn, nur durch Ausklammerung der Nachrangdarlehen.

📉 Fazit – Kritische Anlegerbewertung

🟥 Negativ:

  • Bilanzielle Überschuldung, fehlendes Eigenkapital.
  • Fehlende operative Erträge, Verluste Jahr für Jahr.
  • Extrem hohes Anleger-Risiko, da Nachrangdarlehen im Insolvenzfall nachrangig bedient werden.
  • Hohes Maß an Intransparenz und Interessenskonflikten, insbesondere durch hohe Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Kein belastbarer Track Record bei den Investitionen – keine Ertragsrealisation bisher sichtbar.

🟨 Neutral/Risikobehaftet:

  • Das Geschäftsmodell beruht auf einem mehrphasigen Plan (Kapitalaufnahme → Investition → Ertrag), befindet sich aber immer noch in der Übergangsphase ohne klare Erfolgsbeweise.
  • Die „Going Concern“-Annahme basiert auf Annahmen, nicht auf belastbaren Erfolgen oder Rückflüssen.

🟩 Positiv:

  • Die Liquidität ist derzeit formal gesichert.
  • Keine Hinweise auf formale Bilanzmanipulationen laut Prüfungsvermerk.
  • Verbindlichkeiten sind großteils langfristig, was kurzfristigen Druck reduziert.

🧠 Schlussfolgerung für Anleger

Die VIVAT Exclusive GmbH stellt aus Anlegersicht ein Hochrisiko-Investment dar. Die Lage der Gesellschaft ist durch:

  • fehlende Ertragskraft,
  • schwach strukturiertes Vermögen,
  • kritische Verflechtungen,
  • finanzielle Abhängigkeit von künftigen und unsicheren Investitionen

geprägt. Trotz formaler Bilanzsauberkeit bleibt ein Totalverlustrisiko für Anleger realistisch, wie es auch im Risikobericht offengelegt wird.

Anleger, die bereits investiert sind, sollten das weitere Engagement kritisch prüfen, Transparenz fordern und den Unternehmensplan genau analysieren. Neue Anleger sollten sich dieser Risiken voll bewusst sein – und gegebenenfalls professionellen Rat einholen, bevor sie Kapital binden.


 

Rechnungs­legung / Finanz­berichteUnternehmensregister
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Datum: 30.10.2025Sprache: Deutsch

VIVAT Exclusive GmbH

Kempten (Allgäu)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ ZUM 31. Dezember 2024

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000,00 1.000,00
2. Beteiligungen 10.000,00 10.000,00
3. sonstige Ausleihungen 200.000,00 211.000,00 400.000,00
Summe Anlagevermögen 211.000,00 411.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 84.221,60 30.309,04
2. sonstige Vermögensgegenstände 310.500,00 394.721,60 913.179,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 183.067,40 449.760,24
Summe Umlaufvermögen 577.789,00 1.393.248,38
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.757.542,44 5.308.862,29
6.546.331,44 7.113.110,67

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Bilanzverlust 5.807.542,44 5.358.862,29
nicht gedeckter Fehlbetrag 5.757.542,44 5.308.862,29
Summe Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 34.000,00 32.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71,40 1.062,67
2. sonstige Verbindlichkeiten 6.512.260,04 6.512.331,44 7.080.048,00
6.546.331,44 7.113.110,67

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. sonstige betriebliche Erträge 3.051,90 5.441,02
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 30.548,76 54.364,80
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 165,20 1.834,56
30.713,96 56.199,36
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 112.912,38 196.096,69
4. Erträge aus Beteiligungen 0,00 40.000,00
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.879,60 150.135,38
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 330.985,31 386.605,57
7. Ergebnis nach Steuern 448.680,15- 443.325,22-
8. Jahresfehlbetrag 448.680,15 443.325,22
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 5.358.862,29 4.915.537,07
10. Bilanzverlust 5.807.542,44 5.358.862,29

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: VIVAT Exclusive GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Kempten
Anschrift: Rosenau 54
87437 Kempten
Eintragung ins Handelsregister: Kempten, HRB 13220
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmen: Die Gründung, Verwaltung und Beteiligung an Tochtergesellschaften und Dritt- Unternehmungen des Handels und der Industrie; Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; An- und Verkauf von Gold als Sachwert und die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art; alle mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte und Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Nachrangdarlehen sowie Vermögensanlagen zu emittieren. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.
Gesellschafter: Herr Waldemar Hartung
Geschäftsführung/ Vertretung: Herr Waldemar Hartung, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des § 24 Vermögensanlagengesetz, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Februar 2016 gegründet.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht notwendig.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen.

Liquide Mittel, die in Schweizer Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2024 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 0,9339 CHF bewertet und ausgewiesen.

Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Posten der Bilanz

1. Das Anlagevermögen beträgt 211.000,00 Euro.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 394.721,60 Euro.

Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfielen 304.500,00 Euro auf Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, davon 300.000,00 Euro mit einer Laufzeit über einem Jahr.

3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Im Bilanzverlust in Höhe von 5.807.542,44 Euro ist der Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 5.358.862,29 Euro aus der Gesellschaft enthalten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 5.757.542,44 Euro.

Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Aufgrund der Anlagebedingungen der qualifizierten Nachrangdarlehen sind diese mit einem qualifizierten Nachrang versehen. Damit sind diese Verbindlichkeiten bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) aufgestellt.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von 23.000,00 Euro und Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht (abgezinst für 10 Jahre) in Höhe von 11.000,00 Euro.

4. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2024 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 0,9339 CHF bewertet und ausgewiesen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit bis ein Jahr Restlaufzeit über ein Jahr
in Euro in Euro in Euro
Verbindlichkeiten aus L+L 71,40 71,40 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 547.750,42 196.035,73 351.714,69
Steuerverbindlichkeiten 58.151,75 58.151,75 0,00
Nachrangdarlehen 5.906.357,87 2.797.791,29 3.108.566,58
Gesamtsumme 6.512.331,44 3.052.050,17 3.460.281,27

Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind – unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen – im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

In den Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 1.824,93 Euro enthalten. Diesen stehen 46.517,14 Euro Aufwendungen aus Währungsumrechnung gegenüber.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 112.912,38 Euro sind 25.515,14 Euro Verkaufsprovisionen und provisionsähnlichen Vergütungen enthalten.

Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 250.584,04 Euro ausgewiesen.

Einschätzung zur Fähigkeit der VIVAT Exclusive GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 5.757.542,44 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Werbe-, Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Nachrangdarlehens nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt, und dass die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Unternehmensführung

Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Waldemar Hartung geführt.

Die Geschäftsführervergütung betrug in Summe 30.000,00 Euro.

 

Kempten, 12.03.2025

gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer

ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2024

VIVAT Exclusive GmbH Gründung,Verwaltung, Beteiligung an Tochtergesell., 87437 Kempten

Buchwert 01.01.2024 Zugänge Abgänge
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000,00
2. Beteiligungen 10.000,00
3. sonstige Ausleihungen 400.000,00 200.000,00
Summe Finanzanlagen 411.000,00 200.000,00
Summe Anlagevermögen 411.000,00 200.000,00
Umbuchungen Abschreibungen Zuschreibungen- Buchwert 31.12.2024
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000,00
2. Beteiligungen 10.000,00
3. sonstige Ausleihungen 200.000,00
Summe Finanzanlagen 211.000,00
Summe Anlagevermögen 211.000,00

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die Gesellschaft ist Emittentin.

Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 16. Februar 2016 gegründet. Das Geschäftsjahr 2024 umfasst den Zeitraum, vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

Mit Verkaufsprospekt vom 09.06.2017 bot die VIVAT Exclusive GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wurde das öffentliche Angebot im Jahr 2018 beendet.

Die VIVAT Basic GmbH mit Sitz in Kempten, Allgäu (Amtsgericht Kempten, Allgäu, HRB 13222) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16. Juli 2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Die Übernahme des Vermögens der übertragenden Gesellschaft erfolgte im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr. Die Handlungen der übertragenden Gesellschaft gelten vom 1. Januar 2019, 0.00 Uhr an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der VIVAT Basic GmbH gemäß§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen (Verschmelzungsstichtag).

Mit Verkaufsprospekt vom 19.10.2016 und Nachtrag zum Verkaufsprospekt vom 13.03.2017 bot die VIVAT Basic GmbH öffentlich Nachrangdarlehen an. Darlehensnehmerin ist die Gesellschaft, das Angebot fällt unter das Vermögensanlagengesetz.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Verkaufsprospektes wurde das öffentliche Angebot (2017) beendet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Immobilien-Wirtschaft im Jahr 2024 ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt. Der Immobilienmarkt verzeichnet nach wie vor eine hohe Nachfrage an Wohnraum, insbesondere in den urbanen Ballungszentren. Dank sinkender Finanzierungskosten hat sich die Lage am Markt jedoch etwas entspannt. Die günstigeren Zinsen erleichtern Investitionen und Immobilienkäufe, was den Neubau von Wohnungen allmählich wieder ankurbelt und so dem bestehenden Wohnungsmangel entgegenwirkt.

Der Trend zur Digitalisierung setzt sich in der Immobilienbranche fort. Neue Technologien wie virtuelle Besichtigungen und digitale Vertragsabwicklungen werden zunehmend genutzt, um den Verkaufs- und Vermietungsprozess effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bleiben zentrale Themen. Immer mehr Immobilienunternehmen setzen auf ökologische Standards und energetische Sanierungen, um den steigenden Anforderungen des Marktes und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Die Mietpreisbremse, die in einigen deutschen Städten eingeführt wurde, zeigt nach wie vor nur begrenzte Effekte, da die Nachfrage das Angebot weiterhin übersteigt. Dennoch sorgen die gesunkenen Zinsen für eine leichtere Finanzierbarkeit von Wohnraum, was langfristig zu einer gewissen Entlastung führen könnte.

Der Trend zum Homeoffice und zur flexiblen Arbeitsgestaltung hat die Anforderungen an Immobilien nachhaltig verändert. Die Nachfrage nach Wohnungen mit Homeoffice-Möglichkeiten und Außenbereichen wie Balkonen und Gärten bleibt weiterhin hoch.

Der demografische Wandel und die steigende Zahl älterer Menschen führen zu einer verstärkten Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum und Seniorenresidenzen.

Insgesamt zeigt sich die deutsche Immobilien-Wirtschaft im Jahr 2024 weiterhin dynamisch. Die sinkenden Zinsen bieten positive Impulse für Investitionen und Bauprojekte, während Nachhaltigkeit und Digitalisierung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Herausforderung, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt jedoch bestehen.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlagen EXCLUSIVE und PRESTIGE wurde am 19.06.2017 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Insgesamt wurden 50.000.000,00 Euro in Nachrangdarlehen über 2 Produkte angeboten.

Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgten als Einmalzahlung.

Der Verkaufsprospekt Multitalent Basic 7 – 25 wurde am 20.10.2016 gebilligt und anschließend veröffentlich. Insgesamt wurden 50.000.000,00 Euro Nachrangdarlehen über 4 Produkte angeboten. Es handelt sich um die Produkte:

Multitalent Basic 7 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 84 Monate

Multitalent Basic 12 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 144 Monate

Multitalent Basic 18 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 216 Monate

Multitalent Basic 25 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 300 Monate

Die Einzahlungen auf die Nachrangdarlehen erfolgen ratierlich.

Bis zum 31. Dezember 2024 wurden auf alle eingeworbenen Nachrangdarlehen 5.906.357,87 Euro durch Anleger eingezahlt. Die Einzahlungen in CHF werden zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Investitionen

291.000,00 Euro der Gesellschaft sind in Finanzanlagen investiert. Nachfolgend die Übersicht der Finanzanlagen:

Kommanditanteil an der Zinnowitz GmbH & Co. KG in Höhe von 1.000,00 Euro. Einziger Kommanditist, Beteiligungsquote 100 %

Ausleihungen in Gestalt von Nachrangdarlehen an die Zinnowitz GmbH & Co. KG im Nennwert von 80.000,00 Euro

30 % GmbH-Anteil {Beschaffungskosten 7.500,00 Euro) an der Adeon Haus GmbH

10 % GmbH-Anteil {Anschaffungskosten 2.500,00 Euro) an der LINDENKERN GmbH.

Ausleihung in Gestalt eines Nachrangdarlehen an die VIVAT Solution GmbH & Co. KG in Höhe von 200.000,00 Euro.

Ertragslage

Aus den Investitionen hat die Gesellschaft in 2024 22.879,60 Euro an Zinserträgen erzielt.

Den Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von 1.824,93 Euro stand gleichzeitig Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 46.517,14 Euro gegenüber.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 448.680,15 Euro resultiert im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen und provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von 25.515,14 Euro, Zinsen für sonstige nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von 80.401,27 Euro, sowie den Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen in Höhe von 250.584,04 Euro.

Abschluss- und Prüfungskosten fielen in Höhe von 24.806,38 Euro an.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der nachrangigen Darlehen auf die Multitalent Basic 7; 12; 18 und 25 geprägt. Es ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2024 in Höhe von 183.067,40 Euro.

Vermögenslage

Dem Anlagevermögen in Höhe von 211.000,00 Euro und dem Umlaufvermögen in Höhe von 577.789,00 Euro zusammen 788.789,00 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 6.546.331,44 Euro gegenüber. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2024 5.757.542,44 Euro. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine Insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der VIVAT Exclusive GmbH für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist.

Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 2.993.827,02 Euro der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und 3.460.281,27 Euro der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.

Gesamtaussage

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr den Prognosen.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 5.757.542,44 Euro beruht im Wesentlichen aus den Provisions- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektkosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Nachrangdarlehen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang der Nachrangdarlehen nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass keine tatsächliche Überschuldung und ausreichend Liquidität vorliegt und dass die derzeitige und geplante Ertragssituation im Unternehmensplan liegt, sieht der Geschäftsführer die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit als positiv und als gegeben an. Die positive Fortführungsprognose ergibt sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

Vergütungsbericht im Sinne des § 24 (1) VermAnIG

In seiner Funktion als Geschäftsführer stand Herrn Waldemar Hartung eine Geschäftsführervergütung in Höhe von 30.000,00 Euro brutto jährlich zu. An Herrn Waldemar Hartung wurden 30.000,00 Euro Geschäftsführervergütung ausgezahlt.

Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.

Bezeichnung feste Vergütung variable Vergütung Begünstigte
Geschäftsführervergütung 30.000,00 Euro 0,00 Euro 1
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt) 0,00 Euro 25.515,14 Euro 2
Rechts-, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 27.665,43 Euro 0,00 Euro 6
Verwaltungskosten 10.710,00 Euro 0,00 Euro 2

Prognosebericht

Das Werben von Nachrangdarlehen ist beendet. Die Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen Exclusive und Prestige sind durch Einmalzahlungen beendet.

Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen Multitalent Basic 7 mit einer ratierlichen Einzahlungsphase über 84 Monate sind beendet.

Einzahlungen auf die geworbenen Nachrangdarlehen Multitalent Basic 12 mit einer ratierlichen

Einzahlungsphase über 144 Monate, Multitalent Basic 18 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 216 Monate, Multitalent Basic 25 mit einer ratierlichen
Einzahlungsphase über 300 Monate erfolgen planmäßig bis zum Jahre 2042.

Das zur Verfügung stehende Kapital wurde ausschließlich in Finanzanlagen investiert. Es ist geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen auf die Nachrangdarlehen auszahlen zu können, sowie am Ende der Laufzeit die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen der bisherigen Finanzanlagen ist geplant, in weitere Beteiligungen oder Immobilienprojekte zu investieren. Für zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar.

Chancen- und Risikobericht

Risikobericht

Branchenspezifische Risiken:

Sollten sich die weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten wieder verstärken, und sollte sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Mögliche weitere regulatorische Maßnahmen können zu erschwerten Bedingungen führen und eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Daraus können für uns dann erhebliche Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.

Weiterhin gehen die Prognosen von möglichen Investitionen aus. Bedingung ist das entsprechende Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind. In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld sind auch sinnvolle Investitionen schwierig.

Ertragsorientierte Risiken

Die bisherigen Investitionen erfolgten in Finanzanlagen. Der Erfolg der Finanzanlagen hängt nicht allein von der VIVAT Exclusiv GmbH ab, sondern von den Unternehmen, in welche investiert wurde. Der Erfolg der VIVAT Exclusiv GmbH hängt also unmittelbar vom Erfolg dieser Gesellschaften ab.

Da zukünftige Investitionen nicht benennbar sind, können Risiken hierzu nicht benannt werden. Das ertragsorientierte Risiko besteht insofern, keine oder nur wenige Investitionen in der Zukunft vorgenommen werden können.

Jede kommende Investition wird von uns ausführlich geprüft. Dabei wird unter anderem eine rechtliche, wirtschaftliche und technische Due Diligence durchgeführt und es werden im Bedarfsfall externe Spezialisten hinzugezogen, um Risiken hinsichtlich der Akquisitionen zu erkennen und einzuschätzen. Dennoch können wir die Möglichkeit nicht ausschließen, dass diese Ziele nicht vollständig oder nur teilweise oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können. Die Entwicklung ist zudem von verschiedenen Faktoren abhängig: den zu erwartenden Darlehen, der möglichen den Ausgaben für Marketingmaßnahmen, den angestrebten Kosten des Integrationsprozesses. Die Integration neuer Bestände erfordert eine Reorganisation von Verwaltung, Management sowie internen Strukturen und Prozessen. Diese Faktoren können von unseren Einschätzungen abweichen und zu einem Nichterreichen der prognostizierten Ergebnisse oder zu erhöhten Risiken führen.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut.

Kosten- und Liquiditätsrisiken

Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Risiko der Investition der Gesellschaft in andere Gesellschaften

Die von der Gesellschaft getätigten Investitionen in andere Gesellschaften sind mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.

Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Währungsrisiko

Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf Nachrangdarlehen in Schweizer Franken. Insgesamt besteht die Gefahr, dass sich der Kurs der Schweizer Franken ungünstig für die Gesellschaft entwickelt, dies kann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Chancenbericht

Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.

Risiken über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft ist in ihrer Entscheidung, in welche Immobiliengesellschaften sie investiert und in welcher rechtlichen Ausgestaltung dies geschieht, welche Immobilien, welche NPL- Pakete und von welchem Anbieter sie Gold ankauft, ebenso frei wie die Zielgesellschaften in deren Investitionsentscheidungen. Die Anleger haben hierauf keinen Einfluss. Fehlinvestitionen der Nettoeinnahmen durch die Gesellschaft sind möglich. Diese können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Verkaufsprospekt.

Nachtragsbericht

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-, Chancen- und Risikoberichte auswirken.

Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Kempten, 12. März 2025

gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer

Bilanzeid

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsregeln der Jahresabschluss der VIVAT Exclusive GmbH ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VIVAT Exclusive GmbH vermittelt und im Lagebericht der VIVAT Exclusive GmbH der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der VIVAT Exclusive GmbH so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der VIVAT Exclusive GmbH beschrieben sind.

 

Kempten, 12. März 2025

gez. Waldemar Hartung, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die VIVAT Exclusive GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VIVAT Exclusive GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIVAT Exclusive GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 so wie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Geselschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, das aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, 15. September 2025

USTB GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer

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