Am Dienstag, den 23. Dezember 2025, hat das US-Justizministerium eine neue Tranche von Dokumenten im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlicht. Die Unterlagen enthalten brisante Details – unter anderem zu Donald Trump, weiteren potenziellen Mitverschwörern sowie fragwürdigen Vorgehensweisen des Justizministeriums selbst.
1. Neue Hinweise auf mögliche Mitverschwörer
In E-Mails des FBI aus dem Juli 2019 wird von Ermittlungen gegen „10 Mitverschwörer“ gesprochen. Es ist die Rede davon, dass manche bereits kontaktiert wurden, andere – darunter ein „wohlhabender Geschäftsmann aus Ohio“ – noch gesucht würden. Auch nach Epsteins Tod im August 2019 wurden offenbar weitere Personen als potenzielle Angeklagte diskutiert, wenngleich bis heute neben Epstein nur Ghislaine Maxwell offiziell angeklagt wurde. Die Inhalte dieser sogenannten „Mitverschwörer-Memos“ wurden jedoch nicht veröffentlicht.
Die Unterlagen deuten an, dass Ermittler zumindest zeitweise den Eindruck hatten, dass weitere Personen in Epsteins kriminelle Machenschaften verwickelt sein könnten – auch wenn es bislang keine Anklagen gab.
2. Donald Trump taucht deutlich öfter auf als in früheren Akten
Während frühere Veröffentlichungen hauptsächlich Bill Clinton betrafen, enthält dieser neue Akten-Dump deutlich mehr Verweise auf Donald Trump.
Einige Beispiele:
- Eine E-Mail von 2020 zeigt, dass Trump laut Flugprotokollen acht Mal mit Epsteins Privatjet geflogen ist – darunter bei Flügen mit Frauen, die potenzielle Zeuginnen im Maxwell-Verfahren gewesen sein könnten.
- Ein 2021 ausgestellter Durchsuchungsbefehl im Maxwell-Verfahren richtete sich an Trumps Club Mar-a-Lago und forderte die Herausgabe von Beschäftigungsunterlagen zu einer ungenannten Person (möglicherweise Virginia Giuffre, eine der bekannten Anklägerinnen).
- Mehrere Hinweise an das FBI erwähnen Trump im Kontext zu Epstein – es ist allerdings unklar, ob diese Hinweise jemals weiterverfolgt oder verifiziert wurden.
Wichtig: Trump wurde niemals offiziell von Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Epsteins Taten beschuldigt und bestreitet jegliches Fehlverhalten.
3. Ein fragwürdiger Brief, den das Justizministerium als „Fälschung“ einstuft
Ein besonders auffälliges Dokument ist ein Brief, angeblich von Epstein verfasst und an den ebenfalls verurteilten Sexualstraftäter Larry Nassar adressiert. Darin heißt es u. a.:
„Unser Präsident teilt unsere Liebe zu jungen Mädchen.“
Der Brief ist laut Justizministerium eine Fälschung – mit mehreren Auffälligkeiten: falscher Absender, falscher Ort, handschriftlich unpassend, und er wurde drei Tage nach Epsteins Tod abgestempelt. Trotzdem hat dieser Brief – auch wenn er gefälscht ist – neue Debatten ausgelöst, nicht zuletzt wegen der darin enthaltenen schmutzigen Andeutungen über Trump.
Das Justizministerium erklärte explizit, dass „einige der in diesen Dokumenten enthaltenen Behauptungen gegen Präsident Trump falsch und unbegründet“ seien.
4. Fragwürdiger Umgang des Justizministeriums mit den Akten
Die Art und Weise, wie das DOJ mit den Veröffentlichungen umgeht, wirft selbst Kritik auf. Während Clinton in einem suggestiven Kontext in früheren Akten gezeigt wurde, scheint die Kommunikation bezüglich Trump deutlich defensiver auszufallen. Kritiker bemängeln, das DOJ agiere hier nicht wie eine neutrale Behörde, sondern eher wie Trumps Rechtsbeistand.
Hinzu kommen:
- Schwer nachvollziehbare Redaktionen, auch von Namen offizieller Ermittler.
- Technische Pannen: Bereits hochgeladene Dokumente wurden am Montag kurzzeitig gelöscht und dann erneut veröffentlicht – unklar ist, ob sie dabei verändert wurden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur vollständigen Veröffentlichung wurde nicht eingehalten.
Fazit:
Die neuen Epstein-Akten werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten – nicht nur hinsichtlich möglicher weiterer Täter, sondern auch bezüglich der Transparenz und Arbeitsweise des Justizministeriums selbst. Besonders die Häufung der Verweise auf Trump dürfte die öffentliche Debatte erneut befeuern.
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