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„Viele dieser Plattformen sind professionell inszenierte Fallen“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Herr Högel, die BaFin warnt aktuell unter anderem vor der Website pnl-holding(.)com. Was bedeutet eine solche Warnung konkret?

Eine BaFin-Warnung ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie bedeutet, dass nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht auf der betreffenden Website Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. In Deutschland braucht jedes Unternehmen, das solche Dienstleistungen erbringt, eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um ein unerlaubtes Geschäft – und häufig um Betrug.

Im Fall der P&L Invest Holding AG spricht die BaFin von Identitätsmissbrauch. Was heißt das?

Das bedeutet, dass Betrüger den Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden, um Seriosität vorzutäuschen. Laut BaFin besteht kein Zusammenhang zur P&L Invest Holding GmbH. Anleger glauben also, sie hätten es mit einem regulierten Unternehmen zu tun, während tatsächlich unbekannte Täter dahinterstehen. Identitätsdiebstahl ist mittlerweile eine der häufigsten Maschen im Online-Anlagebetrug.

Neben pnl-holding(.)com warnt die BaFin auch vor omenyxgroup(.)com, dukas-global(.)com und einer ganzen Reihe ähnlicher Plattformen. Erkennen Sie ein Muster?

Ja, ganz klar. Viele dieser Seiten arbeiten mit nahezu identischen Strukturen:

  • professionelle Gestaltung
  • angebliche KI-gestützte Handelsplattformen
  • Versprechen von „über 2.000 täglichen Marktchancen“
  • fehlendes oder falsches Impressum
  • aggressive Telefonakquise nach Dateneingabe

Besonders auffällig ist, dass persönliche Daten häufig an unerlaubte Handelsplattformen weitergegeben werden. Das Ziel ist fast immer, Anleger zu schnellen Einzahlungen zu bewegen.

Wie können Verbraucher prüfen, ob ein Anbieter seriös ist?

Der erste Schritt sollte immer die Recherche in der Unternehmensdatenbank der BaFin sein. Dort lässt sich feststellen, ob eine Erlaubnis vorliegt.

Wichtig ist außerdem:

  • Gibt es ein vollständiges Impressum?
  • Ist eine ladungsfähige Anschrift angegeben?
  • Existiert das Unternehmen tatsächlich unter dieser Adresse?
  • Stimmen Domain und Firmenname exakt überein?

Schon kleine Abweichungen sind oft ein Warnsignal.

Was raten Sie Betroffenen, die bereits Geld investiert haben?

Wichtig ist, schnell zu handeln.

  • Keine weiteren Einzahlungen leisten.
  • Keine angeblichen „Rettungsgebühren“ oder „Steuern“ zahlen.
  • Beweise sichern: E-Mails, Chatverläufe, Kontoauszüge.
  • Strafanzeige erstatten.
  • Und anwaltliche Beratung einholen.

In manchen Fällen bestehen noch Möglichkeiten, Zahlungsströme nachzuverfolgen oder Banken in die Haftung zu nehmen.

Die BaFin verweist auf § 37 Kreditwesengesetz und § 10 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Welche Bedeutung haben diese Vorschriften?

Diese Paragrafen geben der BaFin das Recht, vor unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen zu warnen. Es handelt sich also nicht um bloße Empfehlungen, sondern um gesetzlich fundierte Hinweise der Aufsichtsbehörde.

Ihr Fazit zu der aktuellen Welle an Warnungen?

Wir erleben eine starke Professionalisierung des Online-Anlagebetrugs. Die Plattformen wirken seriös, arbeiten mit psychologisch geschulten Callcenter-Mitarbeitern und setzen Anleger gezielt unter Druck.

Mein Rat lautet daher:
Wenn Renditeversprechen zu gut klingen, um wahr zu sein – dann sind sie es in der Regel auch. Und vor jeder Investition sollte immer eine unabhängige Prüfung erfolgen.

 

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