Die Finanzaufsicht BaFin hat der Deutschen Krankenvorsorge GmbH und der Deutschen Krankenunterstützungskasse e.V. untersagt, ihr Geschäftsmodell weiter zu betreiben. Beide sollen unerlaubt Versicherungsgeschäfte angeboten haben. diebewertung.de sprach dazu mit Rechtsanwalt Reime aus Bautzen.
diebewertung.de: Herr Reime, wie bewerten Sie das Eingreifen der BaFin?
Reime: Das ist ein klares Signal. Die BaFin greift nur dann zu solchen Maßnahmen, wenn ein Geschäftsmodell aus ihrer Sicht eindeutig erlaubnispflichtig ist, aber ohne Zulassung betrieben wird. Für Verbraucher ist das immer ein Warnzeichen.
diebewertung.de: Worin lag konkret das Risiko für Kunden?
Reime: Den Kunden wurde ein Modell angeboten, bei dem sie wie Privatpatienten auftreten sollten. Sie mussten Behandlungen zunächst selbst bezahlen, in der Erwartung, später Geld zurückzubekommen. Das Problem: Es gab offenbar keinen rechtlich abgesicherten Anspruch wie bei einer echten Versicherung.
diebewertung.de: Bedeutet das, dass Betroffene jetzt auf Kosten sitzen bleiben könnten?
Reime: Ja, dieses Risiko besteht. Gerade wenn Rechnungen bereits bezahlt wurden und Erstattungen ausbleiben, kann es für Betroffene finanziell sehr belastend werden.
diebewertung.de: Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?
Reime:
Erstens: Sofort alle Zahlungen überprüfen und – wenn möglich – stoppen.
Zweitens: Sämtliche Unterlagen sichern, also Verträge, Rechnungen und Schriftverkehr.
Drittens: Den eigenen gesetzlichen Krankenversicherer kontaktieren und klären, wie der aktuelle Versicherungsstatus ist.
diebewertung.de: Gibt es Chancen, Geld zurückzufordern?
Reime: Ja, die kann es geben. Wenn tatsächlich ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft vorliegt, bestehen unter Umständen Rückforderungsansprüche. Diese müssen aber aktiv geltend gemacht werden – oft mit anwaltlicher Hilfe.
diebewertung.de: Die Entscheidungen der BaFin sind noch nicht bestandskräftig. Spielt das eine Rolle?
Reime: Für die Betroffenen praktisch kaum. Die Maßnahmen sind sofort vollziehbar. Das bedeutet: Das Geschäftsmodell darf aktuell nicht weiter betrieben werden, unabhängig von möglichen Rechtsmitteln.
diebewertung.de: Ihr Fazit für Verbraucher?
Reime: Solche Modelle klingen oft attraktiv, weil sie Einsparungen versprechen. Tatsächlich bergen sie aber erhebliche Risiken. Wer betroffen ist, sollte jetzt schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen.
Wenn du willst, kann ich dir noch eine noch schärfere Version im Ton von Verbraucherschutz-Warnartikeln schreiben – so richtig „Alarmmodus“.
Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen ist Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kommentar hinterlassen