V+GmbH & Co. Fonds 2 KG

Hier haben wir die Unterschiede in der Assetbewertung einmal direkt in die Tabelle eingearbeitet. Viel Freude beim Lesen ist dann eher wohl Sarkasmus.

V+GmbH & Co. Fonds 2 KG

Landshut

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

A. AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN
A. AKTIVA
1. Beteiligungen 9.017.295,00 11.247.732,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente 2.498.847,22
Täglich verfügbare Bankguthaben 2.498.847,22 3.818.659,87
3. Forderungen 3.992.073,83
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 104.944,44 0,00
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen (Nominalbetrag: EUR 4.262.522,51) 3.623.144,13 3.450.912,51
c) Andere Forderungen 263.985,26 181.378,00
15.508.216,05 18.698.682,38

B. PASSIVA

1. Rückstellungen 165.390,00 199.700,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung 359.804,95
aus anderen Lieferungen und Leistungen 359.804,95 677.196,15
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 359.804,95 (VJ: EUR 677.196,15)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 28.815,64
a) gegenüber Gesellschaftern 15.832,35 1.048,60
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 15.832,35 (VJ: EUR 1.048,60)
b) Andere 12.983,29 35.330,62
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 12.983,29 (VJ: EUR 35.330,62)
4. Eigenkapital 14.954.205,46
a) Kapitalanteile
aa) Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
ab) Kapitalanteile der Kommanditisten 55.033.058,50 60.207.110,87
ac) Ausstehende Einlage nicht eingefordert -21.868.838,15 -27.558.223,00
33.164.220,35
b) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -17.010.044,54 -14.049.343,44
c) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.199.970,35 -814.137,42
15.508.216,05 18.698.682,38

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

2018 2017
EUR EUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 12.262,32 18.804,00
b) Sonstige betriebliche Erträge 448.769,80 643.943,34
Summe der Erträge 461.032,12
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -12.330,21 -13.621,19
b) Bewirtschaftungskosten -196.645,58 -285.897,22
c) Verwaltungsvergütung -602.316,95 -617.274,89
d) Verwahrstellenvergütung -42.840,00 -42.960,70
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -47.990,16 -56.039,25
f) sonstige Aufwendungen -454.418,16 -461.091,51
Summe der Aufwendungen -1.356.541,06
3. Ordentlicher Nettoertrag -895.508,94 -814.137,42
4. Veräußerungsgeschäfte
a) Realisierte Verluste Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -304.461,41 0,00
-304.461,41
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.199.970,35 -814.137,42
6. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 913.592,65 2.727.048,12
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -3.874.293,75 -3.426.632,14
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -2.960.701,10 -699.584,02
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -4.160.671,45 -1.513.721,44

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG Landshut

A. Allgemeine Angaben

Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Publikums-AIF (geschlossenes Investmentvermögen) in der Form einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a i. V. m. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB, der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA 9549 eingetragen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet.

Für die Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV im Berichtsjahr grundsätzlich die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden die anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung beachtet. Soweit entsprechende Daten von den Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wurden, erfolgte die Bewertung auf Basis künftiger Ertragsprognosen unter Anwendung eines Ertrags- oder Cash-Flow-basierten Ansatzes. Soweit entsprechende Daten nicht zur Verfügung standen, erfolgte die Bewertung mittels alternativer Verfahren.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2018 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert, den kumulierten Jahresergebnissen seit Errichtung der Gesellschaft und den Entnahmen (anrechenbare Steuern) der Kommanditisten. Bereits eingeforderte ausstehende Einlagen von säumigen Anlegern wurden gem. § 272 Abs. 1 HGB in den Forderungen ausgewiesen.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Beteiligungen

Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2018 im Portfolio:

Grund-/Stamm-/Kommanditkapital Eigenkapital Beteiligungsquote Zeitpunkt des Ersterwerbs Verkehrswert
Firma T€ T€ % Jahr T€
GA Global Asset Fund GmbH & Co. KG, Landshut 59.433 22.435 4,72 2008 1.064

Vorjahr

712

GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG, Landshut (3) 29.900 2.530 0,5 2008 10

Vorjahr

28

 

MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L., München (4) 29.840 5.463 0,06 2009 2

gleich

MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG, München (4) 41.679 13.968 4,32 2008 370

Vorjahr

405

 

MIG GmbH & Co. Fonds 3 KG i. L., München (4) 49.938 14.254 0,1 2008 27

Vorjahr

15

MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG, München (4) 86.644 20.574 0,6 2008 87

Vorjahr

100

MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG, München (4) 71.768 13.393 0,13 2008 18

gleich

MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG, München (4) 75.575 16.837 0,01 2009 2

gleich

MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG, München (4) 34.562 23.243 0,1 2009 62

Vorjahr

43

 

V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, Landshut 27.615 10.666 5,41 2008 578

Vorjahr

872

 

Ncardia S.A., Charleroi, Belgien 25.753 10.753 2,26 2008 163

Vorjahr

796

 

Apeptico GmbH, Wien, Österreich 107 -2.718 6,91 2010 3.024

Vorjahr

2.925

 

Grid Content Group AG, Baierbrunn (5) 3.331 -1.568 39,03 2009 0
Grid TV Deutschland GmbH, Baierbrunn (5) 45 -287 25 2009 0
Grid TV AG Schweiz, Zürich, Schweiz (1) 2009 0
4 DForce GmbH, Meiningen (4) 25 -1.273 7,5 2009 0
AMVAC AG, Zug, Schweiz (2), (5) 811 511 1,98 2009 0
B.O.T. Aircraft AG, Triesen, Liechtenstein (2), (5) 230 358 11,74 2010 0
BMDSys Production GmbH, Magdeburg (1) 2010 0
Indago GmbH, Leipzig (4) 43 -1.705 3,33 2010 0
Curadis GmbH, Erlangen 120 471 1,68 2010 53

Vorjahr

113

 

Euroferm GmbH, Erlangen (5) 248 -1.922 10,79 2010 0
Päx Food AG, Magdeburg (3) 9.108 4.220 7,85 2010 0

Vorjahr

641

 

Hospita Medical AG, Luzern, Schweiz (1) 2010 0
Redbiotec AG, Schlieren, Schweiz (2) 387 488 1,13 2010 175

Vorjahr

176

Exergy GmbH, München (4) 25 -454 5 2012 0
Nasco AG, Hamburg 12.371 12.759 1,39 2015 717

Vorjahr

582

 

neuroCare Group GmbH, München 35 2.338 3,89 2017 953

gleich

SolMic Research GmbH, Düsseldorf 1.325 -2.472 37,7 2016 1.600

Vorjahr

2.842

 

V+ Beteiligungs 2 GmbH, Landshut (6) 25 35 100 2016 35

Vorjahr

23

 

(1) Angaben nicht oder teilweise nicht ermittelbar.
(2) CHF in € umgerechnet zum Stichtagskurs
(3) Eigenkapital per 31.12.2018 basiert auf vorläufigem Jahresabschluss
(4) Eigenkapital entspricht dem Stand zum 31.12.2017, da aktuelle Zahlen nicht vorliegen
(5) Eigenkapital entspricht dem Stand zum 31.12.2014, da aktuelle Zahlen nicht vorliegen
(6) Hierbei handelt es sich um sämtliche Anteile an der Komplementärin (Einheitsgesellschaft)

Die Gesellschaft übt aufgrund der Beteiligungshöhen keinen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligungsgesellschaften aus.

2. Forderungen

Die Position enthält Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von nominal T€ 4.263 (Vj. T€ 3.451). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eingeforderte ausstehende Einlagen.

Bei den Forderungen sind, wie im Vorjahr, keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr zu verzeichnen.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten Beträge für die Ermittlung der Verkehrswerte des Investitionsportfolios zum 31.12.2018 in Höhe von T€ 77 (Vj. T€ 95), für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 50) sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 40 (Vj. T€ 40). Die Restlaufzeit der Rückstellungen liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr.

4. Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 16 (Vj. T€ 1). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Überzahlungen und ausstehende Auszahlungen betreffend einzelne Anleger.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr.

D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträge sind in Höhe von T€ 135 (Vj. T€ 637) periodenfremde Erträge enthalten. Es handelt sich um Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängenden Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 135 (Vj. T€ 85). Zudem beinhaltet die Position Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 296 (Vj. T€ 0).

2. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 23). Die sonstigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 360 (Vj. T€ 355) sowie den Bonusaufwand im Zusammenhang mit der Sonderzahlung bei Zeichnung und einer termingerechten Ratenzahlung während der Einzahlungsphase in Höhe von T€ 55 (Vj. T€ 39).

E. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

1. Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote beträgt 9,07 %. Diese drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.

2018 2017
Nettoinventarwert in € 14.954.205,46 17.785.407,01
Gesamtkosten in € 1.356.541,06 1.476.884,76
Gesamtkostenquote in % 9,07% 8,30%

Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb von Beteiligungen ist im Geschäftsjahr nicht angefallen.

2. Vergütungen/Rückvergütungen

Die Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 501 (Vj. 612) bzw. T€ 43 (Vj. 43).

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen.

3. Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilklassen

Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2018 31.12.2017 31.12.2016
Beteiligungen T€ 9.017 11.248 9.620
Barmittel T€ 2.499 3.819 5.581
übrige Aktiva T€ 3.992 3.632 3.818
Rückstellungen und Verbindlichkeiten T€ 554 914 1.661
Fondsvermögen T€ 14.954 17.785 17.358
umlaufende Anteile/je 100 € Stück 953.243 998.208 1.075.583
Anteilswert 15,69 17,82 16,14

Warnhinweis:

Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Es gibt neben den Anlegern zwei weitere Anteilklassen:

a) Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt.

b) Die geschäftsführende Kommanditistin übernimmt eine Kapitaleinlage in Höhe von € 1.000,00.

4. Gewinnverwendungsrechnung

2018 2017
1. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.199.970,35 -814.137,42
2. Belastung auf Kapitalkonten 1.199.970,35 814.137,42
3. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00

5. Entwicklungsrechnung

2018 2017
I. Wert des Eigenkapitals des Komplementärs am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen/sonstige Entnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00
5. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals des Komplementärs am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres 17.785.407,01 17.358.478,34
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. nicht zahlungswirksame Vorgänge i. Z. m. Gesellschafteraustritten und Minderungen von Einlageverpflichtungen -73.580,51 -88.927,62
3. Veränderung ausstehende Einlagen, eingefordert 811.610,00 1.170.685,00
4. Zwischenentnahmen/sonstige Entnahmen 0,00 0,00
5. Mittelzufluss (netto) 591.440,41 858.892,73
a) Mittelzuflüsse aus Einzahlungen Gesellschafter 652.636,87 896.892,73
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten -61.196,46 -38.435,46
6. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -1.199.970,35 -814.137,42
7. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.960.701,10 -699.584,02
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 14.954.205,46 17.785.407,01

6. Darstellung der Kapitalkonten

Für jeden Gesellschafter werden zwei unverzinsliche Kapitalkonten und ein Verrechnungskonto geführt (§ 5 Gesellschaftsvertrag).

a) Kapitalkonto I:

Auf dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht. Dieser entspricht dem im Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag.

b) Kapitalkonto II:

Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Verluste und über die Einlageverpflichtung hinausgehende Einlagen und Entnahmen gebucht.

c) Verrechnungskonto:

Auf den Verrechnungskonten wird der sonstige Leistungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erfasst. Diese Konten haben im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs- oder Verbindlichkeitencharakter.

Komplementär 31.12.2018 Kommanditisten 31.12.2018
Kapitalkonto I (gezeichnete Kapitalanteile) 0,00 95.324.260,00
ausstehende Einlagen 0,00 -21.868.838,15
Kapitalkonto II 0,00 -58.501.216,39
0,00 14.954.205,46

7. Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB

Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidierbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt. Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände.

8. Gesellschaftsorgane

Geschäftsführender Kommanditist:

Herr Hans-Jürgen Brunner, Regensburg

Persönlich haftender Gesellschafter:

V+ Beteiligungs 02 GmbH, Landshut, (Amtsgericht Landshut HRB 10581), diese wiederum vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Brunner

Das Stammkapital der Komplementärin beträgt zum 31.12.2018 € 25.000,00.

9. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

 

Landshut, den 27. Juni 2019

Geschäftsführer der V+ GmbH & Co. 2 KG

 

München, den 27. Juni 2019

Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG

Lagebericht

der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG für das Geschäftsjahr 2018

I. Branchenentwicklung

1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

„2018 war ein weiteres erfolgreiches Jahr für den Venture Capital- und Private Equity-Markt. Einen Stimmungs- oder Markteinbruch in der Branche erwarten wir für 2019 nicht, wenngleich gerade die Investoren im Spätphasensegment sensibler auf Umfeldänderungen reagieren als die Venture Capital-Vertreter.“ (Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes BVK-Vorstandsmitglied). Der deutsche Private-Equity-Markt hat sich in 2018 merklich abgekühlt – bleibt aber auf hohem Niveau. Finanzinvestoren tätigten nach 227 Deals im Jahr 2017 nur noch 216 im Jahr 2018. Und auch das Dealvolumen ging von 19,4 Milliarden Euro auf 17,9 Milliarden Euro zurück. Allerdings war das Vorjahr außergewöhnlich stark: Es markierte die höchste Anzahl an Deals und den zweithöchsten Transaktionswert seit der Finanzkrise.

Bei den Verkäufen deutscher Unternehmensbeteiligungen, sogenannten Exits, hielten sich die Finanzinvestoren – in den Vorjahren die Treiber des Transaktionsgeschehens – zuletzt merklich zurück. Die Secondary Buyouts, also Verkäufe an andere Finanzinvestoren, gingen von 33 im zweiten Halbjahr 2017 auf 20 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zurück. Im selben Zeitraum sank der Wert von 5,6 Milliarden um drei Viertel auf 1,4 Milliarden Euro.

(Ergebnisse einer Analyse des deutschen Private-Equity-Marktes durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY.)

2. Prognosebericht

Die aktuellen Unsicherheiten des Marktes wertet EY als einen der entscheidenden Faktoren für die Entwicklung des Marktes 2019: „Der Brexit-Prozess, der Handelskrieg der USA mit China oder die Haushaltskrise in Italien können alle bremsend auf den Markt wirken, wenn sie nicht zufriedenstellend gelöst werden. Grundsätzlich sind die Bedingungen für ein weiterhin sehr hohes Niveau aber gut: Die Transformation der Unternehmen ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Druck zur Veränderung bleibt bestehen, was auch Finanzinvestoren interessante Anlagemöglichkeiten bietet. Derzeit sind zahlreiche große Veräußerungen von Unternehmensteilen in der Vorbereitung, die 2019 zum Abschluss kommen werden.

II. Grundlagen der Gesellschaft

1. Allgemeine Angaben

Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Landshut unter der HRA 9549 eingetragen.

Die Platzierung der Anteile des AIF wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 eingestellt. Weitere Zeichnungen sind nicht möglich und auch nicht zulässig. Die Zeichnungssumme wird von den Anlegern ratierlich eingezahlt.

Das Geschäftsjahr 2018 ist für die Gesellschaft das fünfte Jahr im Zeichen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Am 22. Juli 2013 trat in Folge der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABI. L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Als Folge haben sich erhebliche Veränderungen in der internen Struktur der Gesellschaft ergeben.

Die neu gegründete V+ Beteiligungs 02 GmbH, eingetragen am Amtsgericht Landshut unter HRB 10581, vertreten durch den aktuellen Geschäftsführer Herrn Brunner, wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 13.02.2017 zur neuen, einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Komplementärin der Gesellschaft und mit Bestellungsvertrag vom 28.02.2017 bestellt; sie ist der Gesellschaft ohne Leistung einer Einlage und ohne Beteiligung am Vermögen beigetreten. Alleinige Gesellschafterin der V+ Beteiligungs 02 GmbH ist die Fondsgesellschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG.

Die Geschäftsführung der neuen Treuhandgesellschaft, Sachwert Beteiligungstreuhand GmbH wird seit dem 13.11.2017 durch Herrn Jürgen Brunner erbracht.

Die Anlegerverwaltung wie auch die Buchhaltung des V+ 2 Fonds werden seit dem 01.03.2017 in einem Auslagerungsverhältnis von der Prospero Service GmbH, mit Sitz in Konstanz wahrgenommen.

2. Anlageziele und Anlagepolitik

Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Gesellschaftsvermögens durch Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich des Venture Capital tätig sind. Die Gesellschaft kann derartige Beteiligungen insbesondere an Kommanditgesellschaften eingehen. Die Haftung für die Beteiligungen ist auf die Einlage zu begrenzen. Die Gesellschaft wird selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhalten, sondern sich auf das Halten, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beteiligungen zu veräußern.

Die Finanzierung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Beiträgen weiterer Gesellschafter als Treugeber.

Ziel bei Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals ist es, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen, indem Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio aus Venture-Capital Anlagen erfolgen. Dadurch sollen neben laufenden Erträgen primär mittel- und langfristige Wertsteigerungen erreicht werden.

Allerdings ist das Risiko eines zumindest teilweisen Kapitalverlustes – wie es häufig bei hohen Rendite-Erwartungen der Fall ist – durchaus gegeben. Die Gesellschaft versucht, das Risiko durch eine möglichst breite Streuung der Anlagen nach z. B. Ländern oder/und Branchen so gering wie möglich zu halten. Allerdings verbleibt – insbesondere im Gegensatz zu den anderen vorgesehenen Investments – ein nicht unerhebliches Restrisiko.

III. Tätigkeitsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Angaben zur Verwahrstelle

Mit Vertrag vom 20. September 2015 wurde die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München, als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt.

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist eine registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 i. V. mit § 1 Abs. 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB mit Sitz in München. Die KVG ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gem. § 44 KAGB registriert und kann somit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB von Investmentvermögen oder im Namen eines Investmentvermögens als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt werden.

Die Laufzeit des Vertrags ist unbestimmt. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2018. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Monate.

Die laut Bestellungsvertrag von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG als KVG zu erbringenden Leistungen lassen sich wie folgt gliedern:

Die Aufgaben der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG umfassen das Risikomanagement und das Portfoliomanagement. Zusätzlich übernimmt die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG folgende weitere in Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) genannte Aufgaben:

Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung

Meldepflichten

Feststellung des Wertes des Kommanditanlagevermögens

Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, soweit sie Verpflichtungen der KVG betreffen oder für deren Einhaltung die KVG aus anderen Gründen Sorge zu tragen hat

Kundenanfragen

Bewertung

Vorbereitung und Aufstellung von Steuererklärungen, einschließlich der Auswahl der entsprechenden Berater und Berufsträger

Führung eines Anlegerregisters

Gewinnausschüttung

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Kontraktabrechnungen, einschließlich Versand

Führung von Aufzeichnungen

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist berechtigt, die zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Vergütung

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält gemäß Bestellungsvertrag eine jährliche, jeweils zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 3,0 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 500.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält für ihre Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 des Bestellungsvertrages eine jährliche zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 2,10 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 355.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von je 1/12 der vorbenannten Vergütungsbestandteile.

Die zuvor genannten Beträge berücksichtigen aktuelle Umsatzsteuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Insofern einzelne Beträge von der Umsatzsteuer befreit werden, gelten die aufgeführten Beträge als Nettobeträge.

Extern anfallende Kosten werden von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG samt Nachweis an den AIF weiterbelastet.

Die Aufwendungen für die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf gesamt TEUR 724 zzgl. USt., wobei TEUR 5 auf die Endabrechnung für 2017 entfallen. Dies inkludiert zum einen die Verwaltungsvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Vergütung für die Anlegerverwaltung und Buchhaltung.

Angaben zu den Vergütungen nach § 101 Abs. 3 KAGB

Gesamtsumme der von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG
als KVG im Geschäftsjahr gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 435.610,-
davon feste Vergütung EUR 435.610,-
davon variable Vergütung keine
Anzahl der Mitarbeiter der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG 8 (zeitweise 9)
Gesamtsumme der von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG
im Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat EUR 32.500,00
davon Führungskräfte EUR 32.500,00
davon andere Mitarbeiter keine

Haftung

Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, haftet die KVG nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, sofern und soweit nicht die nachfolgenden Ausfiihrungen oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen.

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfiihrung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der AIF regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen und soweit gesetzlich zulässig haftet die KVG nicht für leichte Fahrlässigkeit.

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet nicht für Verluste, die aus eigenen Verfügungen des AIF ohne vorherige Abstimmung mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG resultieren.

Angaben zur Verwahrstelle

Verwahrstelle ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch.

IV. Wesentliche Risiken der Gesellschaft

Der Erfolg einer unternehmerischen Beteiligung hängt neben steuer- und rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere von deren wirtschaftlicher Entwicklung ab. Letztere ist nur schwer prognostizierbar.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft „V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG“ ab. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände können dazu führen, dass die Rentabilität, der Wert und die Verwertbarkeit einer Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG beeinflusst werden.

Die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch die Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern, auch können hinsichtlich des Wertes der Beteiligung Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten.

Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, darstellen.

1. Risiko „Unternehmerische Beteiligung“

Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals (Venture-Capital und Private-Equity).

Den Anleger, der sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt hat, trifft das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar.

Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hängt der wirtschaftliche Erfolg von vielen Faktoren ab, z. B. von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Managemententscheidungen.

Anders als bei einer Anlage auf einem Sparbuch oder Festgeld wird keine feststehende Verzinsung erzielt.

2. Risiko „Wertentwicklung“

Der Wert des Anteils des Kommanditisten leitet sich aus dem Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens ab. Der Wert des Gesellschaftsvermögens unterliegt Schwankungen, je nachdem, wie sich die Vermögensgegenstände, in die das Gesellschaftsvermögen investiert wird, wertmäßig entwickeln. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass Aufwendungen, die die Gesellschaft am Anfang zu tätigen hat („so genannte Fondsnebenkosten“), das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital erheblich reduzieren. Diese Aufwendungen schmälern das Gesamtergebnis der Gesellschaft deutlich. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist weiterhin, dass Sonderzahlungen der Anleger, die diese im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft vorfällig auf ihre Einlage leisten, dazu führen, dass die Anleger eine Gutschrift in Höhe der Sonderzahlung (ohne Agio) von der Beteiligungsgesellschaft erhalten. Dies geht zu Lasten aller Anleger, da sich insoweit das Gesellschaftsvermögen mindert. Auch dieser Betrag muss durch die Ertragsentwicklung aufgeholt werden. Andererseits steht der Gesellschaft in diesem Fall früher Investitionskapital zur Verfügung.

Die tatsächliche Wertentwicklung kann gegenüber der zu erwartenden Wertentwicklung vergleichbarer Anlagen zurückbleiben. Die Wertentwicklung des Gesamtinvestments könnte im Extremfall so stark reduziert werden, dass bei Beendigung der Gesellschaft das für den Anleger zur Verfügung stehende Guthaben erheblich niedriger wäre als das eingesetzte Kapital oder sogar verloren wäre.

Es besteht zudem folgendes Insolvenzrisiko der Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft hat einige feste Zahlungsverpflichtungen, die nicht unmittelbar an eingehende Anlegergelder geknüpft sind. Dies gilt z. B. für die laufenden Verwaltungskosten. Mit Rücksicht darauf ist nicht auszuschließen, dass die Beteiligungsgesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn zu große Anteile der Liquidität gebunden sind.

3. Risiko „Zusammensetzung des Portfolios“

Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Venture-Capital/Private-Equity-Anlagen. Über die Art und die Höhe der gesamten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft entscheidet das Portfolio Management. Die Anlagen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet. Bei Venture-Capital- und Private-Equity Gesellschaften ist die Entwicklung normalerweise im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar. Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten.

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab.

Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu wesentlichen – nicht kalkulierten – zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen führen.

4. Risiko „Gesellschafterstellung“

Haftung

Ein Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Bis zu diesem Betrag haftet er gegenüber den Gläubigern, solange er die Einlage noch nicht erbracht hat. Die Haftung würde wiederaufleben, wenn die Einlage des Kommanditisten unter die Haftsumme durch Rückzahlung von Einlagebeträgen absinkt. Dies ist nur theoretisch möglich, da die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Einlagerückzahlungen nicht zulassen wird und die Haftsumme im Verhältnis zum Kommanditkapital 10 % beträgt. Unabhängig von der Außenhaftung schuldet der Kommanditist gegenüber der Beteiligungsgesellschaft die Erbringung der Einlage in voller Höhe.

Gewinnentnahmen

Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine ausschüttende Gesellschaft, d.h. Gewinne werden grundsätzlich ausgeschüttet und nicht thesauriert Die Entnahmemöglichkeit von Gewinnen hängt aber u. a. von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft ab, so dass der Anleger nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ihm Liquidität bei einem erfolgreichen Exit zufließt.

Risiko Veräußerbarkeit

Bei der Beteiligung handelt es sich um einen Kommanditanteil. Kommanditanteile an geschlossenen Anlagefonds sind nur schwer veräußerbar, da ein funktionierender Zweitmarkt für diese Fondsanteile fehlt.

5. Risiko „Liquidität“

Auf Grund des Anlagekonzepts ist die Gesellschaft auf die ratierlichen Einzahlungen der Anleger angewiesen. Für den Fall, dass Einzahlungen im nennenswerten Umfang ausbleiben sollten, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Dies kann dazu führen, dass keine Neuinvestitionen getätigt werden bzw. bestehende Investments nicht fristgerecht bedient werden können.

V. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Entwicklung des Beteiligungsportfolios und sonstiger Wertpapiere sowie der liquiden Mittel

Die Fondsgesellschaft hat im Berichtsjahr ihre Bestandsbeteiligungen teilweise weiter finanziert, weitere Beteiligungsunternehmen wurden nicht erworben. Dem Unternehmen PäxFood AG, mit Sitz in Magdeburg wurden in einer Finanzierungsrunde im Geschäftsjahr neue Mittel im Gesamtvolumen von insgesamt TEUR 87 durch die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG zur Verfügung gestellt. Bei einer weiteren Bridgefinanzierung des Unternehmens übte V+2 einen Verzicht aus.

Daneben hat die Fondsgesellschaft zu Gunsten der SolMic Research GmbH, mit Sitz in Düsseldorf zwei Darlehen im Gesamtvolumen von TEUR 275 begeben

Die Einbringung der ehemaligen Axiogenesis AG in die heutige Ncardia Gruppe wurde im Jahr 2018 abschliessend umgesetzt. Über eine anhängende Finanzierungsrunde wurde der Gruppe weitere Liquidität zugeführt.

Die Neurocaregroup GmbH hat im Jahr 2018 den Gesellschaftern die Umwandlung in eine AG zum Beschluss gestellt, um sich für einen geplanten Börsengang in 2020 an der ASX (Börsenplatz in Australien) vorzubereiten. Die Entwicklungen der Gesellschaft zeichnen sich als sehr positiv ab und zudem konnten weitere pre-IP0 Investoren gewonnen werden.

Mit der Apeptico GmbH befindet sich ein weiteres Zielunternehmen in fortgeschrittener Phase. Im Zuge dieser werden sowohl Auslizensierungen wie auch Share oder Asset Deals evaluiert, die primär eine Studienfinanzierung Phase III einhergehend mit Teilexits bestehender Gesellschafter zum Ziel hat. Auch ein Gesamtexit kann im Zuge dessen nicht ausgeschlossen werden.

Die Curadis GmbH ist Jahresende 2018 nach Beendigung der SAKK-Studie ebenfalls in Vorbereitungen für eine Veräußerung getreten. Zu diesem Zweck wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt insbesondere potenzielle Kaufkandidaten im asiatischen Raum zu evaluieren, um dadurch möglichst hohe Werte erzielen zu können. Alternativ dazu könnte ein strategischer Partner für die Finanzierung und Umsetzung einer weiteren Studie gewonnen werden. Die derzeitigen Planungen gehen von einer Umsetzung in 2019 aus.

Die NASCO AG weitet sehr erfolgreich durch gezielte Erhöhung bestehender Konzessionsanteile den operativen Betrieb im Bereich der Heliumexploration aus und stellt mit ihren Förderrechten wie auch fixierten Mindestabnahmeverträgen mittlerweile einen signifikanten Produzenten auf dem weltweiten Heliummarkt dar. Neben einer weiteren Optimierung der Explorationszugänge strebt die NASCO zudem eine Optimierung der Finanzierungsstruktur an, um zusätzliches Working Capital zu erwirken.

Die Redbiotec AG hat in 2018 eine weitere Eigenkapitalfinanzierung über die Ausgabe neuer Aktien umgesetzt. Die zugrunde gelegte Bewertung erwies sich filr V+2 als zu unattraktiv, weshalb letztlich auf bestehende Bezugsrechte verzichtet wurde.

V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG ist an der GA Asset Fund GmbH & Co. KG beteiligt. Diese hat im Jahr 2018 ihre Beteiligung an der die Siltectra GmbH erfolgreich veräußert, woraus der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG im Jahr 2019 eine Ausschüttung von rd. TEUR 456 erhalten hat.

Beteiligungen an anderen Fondsgesellschaften, die eine ratierliche Erbringung der jeweiligen Einlageverpflichtung vorsehen, wurden entsprechend bedient.

Zum Bilanzstichtag befinden sich Schuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH, Dresden, im Umlaufvermögen der Fondsgesellschaft. Der objektivierte Wert der Schuldverschreibungen beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2018, einschließlich aufgelaufener Zinsforderungen, insgesamt TEUR 75 (Vj. TEUR 175).

Da seitens der M1 Factoring GmbH weder die vereinbarte Tilgungsvereinbarung bedient wurde, noch über sämtliche Anstrengungen gemeinsam mit der Geschäftsführung der M1 Factoring GmbH, ein tragendes Fortführungskonzept etabliert werden konnte, wurden die bestehenden Forderungen in Gesamthöhe von EUR 702.347,44 inklusive aufgelaufener Verzugszinsen mit Zahlungsziel 15. Juli 2019 fällig gestellt.

Die liquiden Mittel betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 2.499 (Vj.: TEUR 3.819). Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.

2. Erläuterungen zum Jahresergebnis 2018

Das realisierte Ergebnis der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2018 TEUR -1.200 (Vj.: TEUR -814). Das Ergebnis nach Zeitwertänderung beträgt TEUR -4.161 (Vj.: EUR -1.514).

Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 461 (Vj.: TEUR 663). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängende Schadenersatzleistungen in Höhe von TEUR 135 (Vj. TEUR 85) sowie um Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten (TEUR 296). Im Vorjahr war zudem ein Forderungsverzicht (Vergleich 24. März 2017) von Seiten der bisherigen Komplementärin V+ Beteiligungs 02 GmbH in Höhe von TEUR 552 auszuweisen.

Die Aufwendungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 120 auf TEUR 1.357. Diese betreffen im Wesentlichen u. a. Aufwendungen für die Anlegerbetreuung (TEUR 360), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 159) sowie Aufwendungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 501).

Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres durch Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR -2.961 (Vj.: TEUR -700), die durch negative Entwicklungen bei den Beteiligungsgesellschaften/der Investments verursacht sind.

3. Wirtschaftliche/finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2018

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.190 verringert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.230, die Verringerung liquider Mittel (TEUR 1.320) und die Wertberichtigung der Geschäftsanteilverpfändung gegenüber der M1 Factoring GmbH in Höhe von TEUR 100. Daneben wurde eine Wertberichtigung der eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Höhe von TEUR 639 vorgenommen.

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.831 vermindert. Die Eigenkapitalquote beträgt 96,43 % (Vj.: 95,11 %).

Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität in Höhe von TEUR 2.499 auf Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 554 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Bewertungs- und Prüfungskosten gebildet.

Die Fondsgesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität zur Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie für die Vornahme weiterer Investitionen.

4. Nettoinventarwert des Fonds während des Geschäftsjahres sowie Portfolioübersicht zum 31. Dezember 2018

Der Wert des Gesellschaftsvermögens zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 14.954.

Zum 31. Dezember 2018 betrug die Anzahl der umlaufenden Kommanditanteile 953.243 Stück. Der Wert eines Anteils (NAV = Net Asset Value) zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 15,69.

Portfolioübersicht

  31.12.2018
Beteiligungsunternehmen/liquide Mittel/Anleihen Investitionssumme Anteil am Fondsvermögen NAV von 100 NAV des Portfolios
TEUR % TEUR
GA Asset Fund GmbH & Co. KG 1.808 7,74 58,90 1.065
GC Global Chance Fund GmbH & Co. KG 111 0,48 9,01 10
MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG i.L. 15 0,06 13,33 2
MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG 867 3,71 42,68 370
MIG GmbH & Co. Fonds 3 KG i.L. 32 0,14 84,38 27
MIG GmbH & Co. Fonds 4 KG 205 0,88 42,44 87
MIG GmbH & Co. Fonds 5 KG 24 0,10 75,00 18
MIG GmbH & Co. Fonds 6 KG 6 0,03 33,33 2
MIG GmbH & Co. Fonds 7 KG 31 0,13 203,23 63
V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG 1.610 6,89 35,90 578
Ncardia S.A. 3.806 16,29 4,28 163
Apeptico GmbH 1.031 4,41 293,31 3.024
Grid Content Group AG 825 3,53 0,00 0
Grid TV Deutschland GmbH 250 1,07 0,00 0
4 DForce GmbH 1.181 5,06 0,00 0
AMVAC AG 2.429 10,40 0,00 0
B.O.T. Aircraft AG 635 2,72 0,00 0
Indago GmbH 219 0,94 0,00 0
Curadis GmbH 476 2,04 11,13 53
Euroferm GmbH 546 2,34 0,00 0
Päx Food AG 1.292 5,53 0,00 0
Hospita Medical AG 254 1,09 0,00 0
Redbiotec AG 350 1,50 50,00 175
Exergy GmbH 151 0,65 0,00 0
Nasco AG 624 2,67 114,90 717
neuroCare Group GmbH 840 3,60 122,50 1.029
SolMic Research GmbH 500 2,14 312,00 1.560
Bankguthaben 2.499 10,70 100,00 2.499
Anleihe M1 Factoring GmbH 742 3,18 10,11 75
Summe 23.359 100,00 11.517

VI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 der Fondsgesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften

Die Veräußerung der Beteiligung an der SolMic GmbH an einen chinesischen Großinvestor, die bereits für das zweite Halbjahr 2018 vorgesehen war, befindet sich nach wie vor in der Abwicklung. Die Beweggründe für die zeitliche Verzögerung liegen maßgeblich in den grenzübergreifenden Bestimmungen und Gesetzgebungen begründet. Die KVG geht von einer zeitnahen Unterzeichnung der Verträge und einem „Closing“ im Geschäftsjahr 2019 aus. Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG strebt nach aktuellem Verhandlungsstand an, als Minderheitengesellschafter beteiligt zu bleiben, um vom Potenzial der Investitionsstrategie des neuen Gesellschafters profitieren zu können. Die Veräußerung der Gesellschaftsanteile ist erforderlich geworden, da die bestehenden und auch zu erwartenden finanziellen Mittel der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG nicht für die weiteren Expansionsschritte der SolMic Gruppe ausreichend sind, was neben der Gesellschaft an sich auch die bereits investierten Mittel einem erhöhten Risiko aussetzen würde.

Mit der PäxFood AG musste ein Beteiligungsunternehmen Anfang April 2019 einen Insolvenzantrag stellen. Dies liegt maßgeblich in der bestehenden Gesellschafterstruktur und der bisweilen nicht durchgreifenden Strategie der Gesellschaft begründet. Die Gesellschaft war somit operativ stets den starken Schwankungen der Rohstoffmärkte im Einkauf ausgesetzt und verfügte über nur sehr begrenzte Mittel für Marketing und vertriebliche Aktivitäten. Die Hauptgesellschafter haben sich in der Folge gegen eine Weiterfinanzierung der Gesellschaft entschieden.

Bei der Ncardia mussten die Gesellschafter einen weiteren sehr hohen Abschlag im Aktienpreis hinnehmen. Dieser Korrekturbedarf resultiert weitestgehend aus dem Effekt der Sonderabschreibung der in Köln ansässigen Ncardia AG (vormals Axiogenesis AG), die Ende des ersten Quartals insolvent ging. Dem zugrunde lagen unüberwindliche Problemstellungen in Verbindung mit der Herkunft der für die Produktion des Produktes Cor4U genutzten Stammzelllinien. Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG plant in 2019 ihr Engagement an der Neurocaregroup GmbH anhand einer Kapitalerhöhung auszubauen. Insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Unternehmensstrategie und der in der Pre-IP0 Phase noch vergleichsweise vorteilhaften Unternehmensbewertung, bietet das Investment eine interessante Opportunität.

Die Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG wurden im Zuge einer Präsenzgesellschafterversammlung am 07.12.2018 zur Abstimmung über eine Liquidation der Gesellschaft geladen. Aufgrund zunehmender Stilllegungen und mangelnde Einzahlungen der Anleger ist der Nettomittelzufluss stark rückläufig und hat einen kritischen Stand erreicht. Die Mehrheit der Anleger entschied sich für eine Weiterführung der Gesellschaft. Damit besteht die Gesellschaft fort. Die KVG prüft gemäß Ihrem Verwaltungsauftrag folglich auch für das Jahr 2019 über die vorhandene Liquiditätsbasis entsprechende Investitionsopportunitäten.

Über die Entwicklung der Portfoliozusammensetzung wird die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG die Anleger in regelmäßigen Abständen informieren.

VII. Maßnahmen zur fairen Behandlung der Anleger

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie verwaltet das aufgelegte Investmentvermögen grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Alle an Anleger ausgegebenen Anteile haben die gleichen Ausgestaltungsmerkmale und es werden keine Anteilsklassen gebildet.

VIII. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Landshut, den 27. Juni 2019

Geschäftsführer der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG

 

München, den 27. Juni 2019

Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Eingeschränktes Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß mit Ausnahme der im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ beschriebenen Sachverhalte.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil

Das variable Kapitalkonto im Eigenkapital lt. Hauptbuch konnte, wie bereits in Vorjahren, nicht mit der entsprechenden Kapitalkontentabelle im Nebenbuch vollständig abgestimmt werden.

Auf Grund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden mehrere prüfungsrelevante Unterlagen und Dokumente beschlagnahmt und bis zur Beendigung der Prüfung nicht herausgegeben. Eine Durchführung notwendiger alternativer Prüfungshandlungen insbesondere im Rahmen der Prüfung der Eigenkapitalkonten konnte unter Kooperation mit der seit 2015 mandatierten externen Kapitalverwaltungsgesellschaft XOLARIS durchgeführt werden, es verbleiben insbesondere rechtliche Risiken aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und ggf. bestehender zivilrechtlicher Klagen durch Anleger, die durch rechtsanwaltschaftliche Bestätigungen nicht erfasst oder mitgeteilt worden sind.

Es ergibt sich im Kapitalkontenbereich eine verzögerte Ausbuchung von Kapitalanteilen, derjenigen Kommanditisten, die auf Austritt aus der Gesellschaft geklagt haben und die erst durch Gerichtsurteil oder durch Vergleich aus der Gesellschaft ausscheiden, da diese Titel rückwirkend gelten können. Hierdurch kann es unter Umständen zu einer anderen Gewinnverteilung bei den verbleibenden Gesellschaftern kommen.

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 28. Juni 2019

Baker Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin

Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer

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