Startseite Allgemeines Verwaltung MPC Flottenfonds II GmbH – Insolvenzeröffnung
Allgemeines

Verwaltung MPC Flottenfonds II GmbH – Insolvenzeröffnung

Teilen

Amtsgericht Niebüll  5 IN 77/14  Über das Vermögen der  Verwaltung MPC Flottenfonds II GmbH, AG Hamburg HRB 84626, Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Boysenstr. 6, 25980 Sylt / OT Westerland,  Schuldnerin
wird heute am 18.07.2014 um 14:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 08.09.2014 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.

Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf

Montag, 6. Oktober 2014, 12:50 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.

Personen, die gegenüber der Schuldnerin Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.

Amtsgericht Niebüll, den 18.07.2014

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: „Verfolgt vom Betrug – was nun?“

Rechtsanwalt Jens Reiime im Gespräch über die gefälschte BaFin-Website verfolgn(.)com und die...

Allgemeines

Keine Insolvenz mangels Masse und die Anlegerschauen in die Röhre

51 IN 11/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Gallus...

Allgemeines

Insolvenz:NGT Neue Gusstechnik GmbH

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 76/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Die große Kuntz-Klamotte – Ein Possenspiel in drei Akten

Ort: Das ehrwürdige Haus des Balles – vulgo: HSVZeit: Winter 2025, zwischen...