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Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., Berlin, hat scharfe Kritik an der kurzfristig in den Gesetzesentwurf zur „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ aufgenommenen Regelung zu Prospektnachträgen geübt.

Nach einer dem Wertpapierprospektrecht nachempfundenen Bestimmung werden Prospektnachträge danach künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie Verkaufsprospekte auf Kohärenz geprüft. Ferner steht Anlegern, die vor Veröffentlichung des Nachtrages Fondsanteile gezeichnet haben, ab der Veröffentlichung ein eingeschränktes Widerrufsrecht von zwei Tagen zu. Die Regelung war laut VGF ohne Konsultation von Sachverständigen wenige Tage vor Verabschiedung des Entwurfs durch den Finanzausschuss in das Gesetz aufgenommen worden.

„Das hilft weder dem Produkt, noch dem Vertrieb, noch dem Anlegerschutz in irgendeiner Form weiter. Darauf hatten wir – so kurzfristig die Regelung auch aufkam – mit aller Vehemenz hingewiesen. Leider jedoch vergeblich“, so VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba in einer Pressemitteilung des Verbandes. (Finanzwelt Online 2.11.2011)

Derzeit vertritt der VGF nach eigenen Angaben 60 Mitglieder, darunter 45 Anbieter geschlossener Fonds und 15 Fördermitglieder, die zusammen ein Investitionsvolumen von rund 165 Milliarden Euro verwalten.

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