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Verkürzte Verbraucherinsolvenzverfahren

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Vom 1. Juli an gelten neue Regeln beim Verbraucherinsolvenzverfahren.  Privatpersonen, die Pleite sind, haben dann beispielsweise die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren von ihren Restschulden befreit zu werden. Nach Ansicht von Verbraucherschützern wird das Verfahren für die meisten Schuldner jedoch wie bisher sechs Jahre dauern, da die Anforderungen für die verkürzte Insolvenz sehr hoch seien. Wer schon nach drei Jahren schuldenfrei sein möchte, muss innerhalb dieser Zeit 35 Prozent der Forderungen seiner Gläubiger und die Kosten des Verfahrens zahlen. Vor allem diese Kosten könnten die Quote leicht bis auf 60 Prozent hochtreiben.

Quelle:VBZ Sachsen

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/insolvenzrecht

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