Startseite Vorsicht Verfahren über den Insolvenzantrag der Probenda GmbH
Vorsicht

Verfahren über den Insolvenzantrag der Probenda GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 9 IN 186/25
Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
Datum: 06. März 2025

Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Probenda GmbH, Odenwaldstraße 54, 64297 Darmstadt, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christian und Luisa Benning, wurde am 06.03.2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Beschluss:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Telefon: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt.

Maßnahmen:

  • Verfügungen der Antragstellerin: Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Probenda GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Zahlungsverbote: Den Schuldnern des Unternehmens wird untersagt, an die Probenda GmbH Zahlungen zu leisten.
  • Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Drittschuldner: Drittschuldner, wie Banken und Kreditinstitute, werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
  • Insolvenzsonderkonto: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos berechtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Weitere Anweisungen:

  • Auskunftspflichten: Das Finanzamt, Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle erforderlichen Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen mit der Probenda GmbH zu erteilen und, falls nötig, Abschriften zu fertigen.
  • Informationspflicht: Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Informationen zu erteilen, die auch gegenüber der Insolvenzschuldnerin selbst mitgeteilt werden müssten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann gemäß den gesetzlichen Vorschriften ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Die Frist und die genauen Details zur Einlegung eines Rechtsbehelfs sind in der entsprechenden Verfügung des Amtsgerichts Darmstadt zu finden.

Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht
06. März 2025

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Finger weg von Trodu – das ist ein klassisches Warnsignal!

Frage: Herr Rechtsanwalt Blazek, die BaFin warnt aktuell vor den Websites trodu(.)co...

Vorsicht

„Warnsignale früh erkennen“ – Interview mit Rechtsanwalt Blazek zum BaFin-Alarm über RenTech & Eagle Global

Interviewer: Herr Blazek, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie...

Vorsicht

SCATRK, nicovermoegensberatung.de & earthcap.de – Rechtsanwalt Reime erklärt, wie sich Anleger vor Betrugsfallen schützen können

Interviewer:Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und...

Vorsicht

Neue Betrugswelle: Gefälschte Finanz-Online-Nachrichten räumen Konten leer – Opfer verliert 500.000 Euro

Eine neue Betrugsmasche sorgt in Österreich derzeit für Aufsehen: Kriminelle verschicken gefälschte...