Der Bundesrat entscheidet am 7. Juli 2025 über einen Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg, der gezielte Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf im Internet vorsieht – insbesondere bei Angeboten aus Nicht-EU-Staaten.
1. Gleiche Regeln für Online- und stationären Handel
Der Antrag fordert, dass der Online-Handel ebenso streng kontrolliert wird wie der stationäre Handel. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch Internetangebote aus Drittstaaten verbindlichen Standards unterliegen – insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Umweltverträglichkeit und Verbraucherrechte.
2. Aufhebung der Zollfreigrenze
Zudem solle sich die Bundesregierung für eine zügige Abschaffung der derzeit geltenden Zollfreigrenze von 150 Euro einsetzen. Diese ermögliche es Händlern aus Nicht-EU-Staaten, Waren weitgehend unkontrolliert in den europäischen Markt einzuschleusen.
3. Einführung einer Retouren-Steuer
Da viele importierte Produkte den europäischen Normen nicht entsprechen, müssen sie vom Zoll häufig vernichtet werden. Um diesen umweltschädlichen und kostspieligen Prozess einzudämmen, schlägt Baden-Württemberg eine sogenannte „Retouren-Steuer“ vor. Sie soll Plattformen belasten, die solche Produkte systematisch anbieten.
4. Plattformen stärker in die Pflicht nehmen
Ein zentrales Anliegen des Antrags ist die volle rechtliche Haftung von Plattformbetreibern für die über sie verkauften Waren. Im Extremfall soll auch die Sperrung einer Plattform möglich sein – etwa dann, wenn sie nicht rechtskonforme Produkte trotz Aufforderung nicht entfernt.
5. Transparente Verbraucherinformationen
Plattformen sollen verpflichtet werden, deutlich darauf hinzuweisen, wenn Produkte nicht den europäischen Standards entsprechen. Ein pauschaler Warnhinweis solle Verbraucherinnen und Verbraucher klar über potenzielle Risiken aufklären – etwa über mangelnde Produktsicherheit oder fehlende Durchsetzbarkeit von Rechten.
6. Gewährleistungsrechte sichern – Sorgfaltspflichten verschärfen
Oft bleibt für Käufer*innen unklar, an wen sie sich bei Mängeln wenden können – insbesondere wenn die Anbieter außerhalb der EU sitzen. Da Plattformen bisher häufig nur als Vermittler auftreten, ist es schwer, sie in die Verantwortung zu nehmen. Der Antrag fordert deshalb eine Überprüfung und mögliche Verschärfung der Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber – etwa im Rahmen des geplanten „Digital Fairness Act“.
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