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Immobilienkäufer sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Käufer ausführlich über anstehende Sanierungsarbeiten zu informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass es nicht ausreicht, Unterlagen kurz vor Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum zu stellen, ohne entsprechende Hinweise. Die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats betonte, dass nur in Ausnahmefällen keine Aufklärung erforderlich sei. Dabei spiele unter anderem eine Rolle, welche Vereinbarungen zur Nutzung des Datenraums getroffen wurden und wie wichtig die betreffende Information ist.

Ein konkreter Fall aus Hannover mit erheblichen Sanierungskosten in Millionenhöhe war Gegenstand der Verhandlung. Das Oberlandesgericht Celle hatte zuvor hauptsächlich die Käuferin in der Verantwortung gesehen, sich alle erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss zu beschaffen. Der BGH hat dieses Urteil nun im Wesentlichen aufgehoben

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