Startseite Allgemeines Verbraucherfreundliches Urteil
Allgemeines

Verbraucherfreundliches Urteil

Teilen

Wenn der Flieger Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die fällt umso höher aus, je weiter der Zielflughafen entfernt ist. Das hat der Bundesgerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden und somit die Rechte von Fluggästen erneut gestärkt, so eine Meldung im Internet.

Fluggesellschaften dürfen den Transport nicht in die einzelnen Etappenziele beim Zubringer- und Anschlussflug aufteilen und so den Schadensersatzanspruch kürzen, entschieden die Richter jetzt höchstrichterlich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Drohen Unruhen in Jerusalem? Gebetsregelung am Tempelberg offenbar außer Kraft

Ein seit fast sechs Jahrzehnten geltendes Abkommen zur Regelung des Gebets am...

Allgemeines

Gericht stärkt Akteneinsichtsrecht Dritter bei streitigen Forderungen

Ein Obergericht hat entschieden, dass Dritte unter bestimmten Voraussetzungen Akteneinsicht nach §...

Allgemeines

CDU-Parteitag: Geschlossenheit oder gut inszenierte Einigkeit?

Parteitage sind Hochämter der politischen Selbstvergewisserung. Fahnen, Applaus, wohlgesetzte Reden – und...

Allgemeines

70-Millionen-Dollar-Luxusjet für Abschiebungen?

Das US-Heimatschutzministerium Department of Homeland Security (DHS) erwägt Medienberichten zufolge den Kauf...