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Verbraucher Zentrale Bundes Verband – ein guter Name durch gierige Anwälte zerstört?

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Es war die erste Musterfeststellungsklage der Verbraucher Zentrale Bundes Verband mit solch einer Anzahl an Klägern, und es schien eine Klage mit „happy End“ zu sein. Das zumindest bis zum gestrigen Tage. Gestern platzte dann eine Bombe, die Bombe deren Splitter nun den Namen der Verbraucher Zentrale Bundes Verband erheblich beschädigen können und vermutlich schon haben.

Offensichtlich stand man kurz vor einer Einigung mit Volkswagen im Dieselstreit, was natürlich im Sinne der Kläger, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, gewesen wäre.

Verhindert haben soll dies eine Forderung „gieriger Rechtsanwälte“, die ein Pauschalhonorar von 50 Millionen in Worten FÜNFZIG MILLIONEN EURO verlangt haben, dafür aber nicht einmal detailliert aufschlüsseln wollten, wie sich diese horrende Forderung denn genau belegt.

Nun hören sich über 400.000 Kläger natürlich nach viel Arbeit an, nicht aber bei einer Musterfeststellungsklage. Hier werden viele Dokumente nur einmal ausgefertigt, denn die inhaltliche Begründung der Klage ist immer die gleiche.

Das wissen natürlich dann auch die „Gier frisst Herrn Rechtsanwälte“, die diese Pauschalforderung erhoben haben. Genau deshalb wollten sie sich wohl ein Pauschalhonorar ohne Einzelnachweis des Aufwandes absegnen lassen.

Man muss natürlich auch einmal die Frage stellen, und das sei an dieser Stelle erlaubt, inwieweit auch eine VZBV möglicherweise an diesem Honorar partizipiert hätte? Gäbe es hier eine Absprache mit den Rechtsanwälten, dann müsste der Chef des VZBV seinen Hut nehmen, denn die VZBV wird vorallem aus Steuermitteln finanziert. Vielleicht äußert sich Herr Müller ja mal zu diesem unrühmlichen Thema und bezieht Position.

Ein bisschen Fingerzeigen auf Volkswagen reicht da sicherlich nicht.

 

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