Verbotene Böller

Am Sonntag, in den Nachmittagsstunden, kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel in Hellendorf zwei Deutsche (18 Jahre und 25 Jahre). Diese waren soeben zu Fuß von Tschechien nach Deutschland eingereist.

Bei der anschließenden Kontrolle der zwei Personen fanden die Bundespolizisten in den Rücksäcken zum Teil nicht zugelassene Pyrotechnik. Insgesamt hatten sie 197 Stück verbotene Feuerwerkskörper dabei. Die aufgefundene Pyrotechnik hatten der Jugendliche und der Mann in Tschechien erworben. Zum Teil handelte es sich dabei um nicht zugelassene Pyrotechnik in Deutschland und um Feuerwerkskörper der „Kategorie 3 und 4“, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf. Die Bundespolizeibeamten leiteten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein und stellten die fast 200 Stück sicher.

Bereits letzte Woche stellten Einsatzkräfte auf der A17 ebenfalls zwei Männer mit verbotenen Pyrotechnik fest. Diese hatten die Männer in ihrem Fahrzeug in einem Kissen verstaut.

Aus diesem Grund weist die Bundespolizei daraufhin: Schützen Sie ihre Gesundheit und die der Anderen! Nicht konformitätsbewertetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Machen Sie sich nicht strafbar! Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten.

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