VBZ Sachsen- Kritik unerwünscht?

Auch eine Verbraucherzentrale kann sich mal irren, ob diese dann nicht verpflichtet wäre eine Korrektur ihrer Berichterstattung vorzunehmen wollen wir derzeit vom Bundesverbraucherschutzministerium klären lassen. Parallel dazu haben wir den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen zu dem Thema angeschrieben. Vorausgegangen dieser unserer Beschwerde ist eine Diskussion zwischen unserem Rechtsanwalt und einer Rechtsanwältin der VBZ Sachsen.Diese hat eine sehr eigenartige Auffassung von Meinungsfreiheit. Uns ist schon mehrfach von Betroffenen berichtet worden, das die VBZ Sachsen nicht vor der Veröffentlichung eines Berichtes, angefragt hat. Warum eigentlich nicht? Hat man Angst, dann keinen Bericht mehr zu haben? Hat man Angst das das „eigene beschränkte Denken“ dann revidiert werden müsste? Tatsache ist, eine Verbraucherzentrale hat eine Sorgfaltspflicht b e v o r  sie einen Artikel veröffentlicht. Wir habend en begründeten Verdacht, das man es manchmal damit nicht so genau nimmt. Hier ist dann oft eher die „persönliche Einschätzung“ des Sachbearbeiters im Bericht erkennbar, als eine Berichterstattung beruhend auf Zahlen Daten Fakten. Keine Frage, Verbraucherzentralen müssen sein und sind eine gute Einrichtung, aber auch da gibt es eben in der Qualität Ausnahmen.

One Comment

  1. Adstrator Donnerstag, 15.03.2012 at 06:54 - Reply

    Bitte ganz schnell vergessen.Ich habe mich dort beraten lassen, das was mir dort gesagt wurde habe ich vorher schon im Internet nachgelesen. Von qualifizierten Mitarbeitern einer Verbraucherzentrale erwarte ich mehr. Ich habe konkrete Fragen zu Produkten gestellt.Die waren grundsätzlich alle schlecht, hakt man dann im Detail nach, dann wird man als Gesprächspartner, auch der Verbraucherzentrale unangenehm. Man bekommt dann zu hören „ich habe gleich den nächsten Termin“. So zieht sich die Verbraucherzentrale Sachsen dann aus der Affäre.

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