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Utah: Angeklagter im Mordfall Charlie Kirk darf in Zivil vor Gericht erscheinen – bleibt aber gefesselt

RobinSaville (CC0), Pixabay
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Ein Gericht im US-Bundesstaat Utah hat entschieden, dass der mutmaßliche Mörder des konservativen Aktivisten Charlie Kirk in Zivilkleidung, jedoch mit Hand- und Fußfesseln vor Gericht erscheinen darf. Die Entscheidung traf Richter Tony Graf am 27. Oktober während einer kurzen Anhörung.

Der 22-jährige Tyler Robinson steht unter Anklage, Kirk am 10. September während einer Rede an der Utah Valley University in Orem erschossen zu haben. Der 31-jährige Kirk war Mitbegründer der einflussreichen Jugendorganisation Turning Point USA und galt als enger Verbündeter von Ex-Präsident Donald Trump. Robinson stellte sich nach der Tat selbst der Polizei und wird nun wegen schweren Mordes und weiterer Delikte angeklagt – die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe.

Verteidigung pocht auf Unschuldsvermutung

Robinsons Anwälte hatten beantragt, ihr Mandant solle ohne Fesseln und in ziviler Kleidung erscheinen dürfen, um den Grundsatz der Unschuldsvermutung zu wahren und eine faire Verhandlung zu ermöglichen. Sie verwiesen auf ähnliche Fälle – etwa das Verfahren gegen den Mehrfachmörder Bryan Kohberger, in dem ein solcher Antrag vorübergehend genehmigt worden war.

Richter Graf folgte diesem Antrag nur teilweise: Robinson dürfe zwar „so erscheinen, wie es einem unschuldigen Angeklagten entspricht“, müsse aber aus Sicherheitsgründen gefesselt bleiben. Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe und der emotional aufgeladenen Atmosphäre bestehe ein erhöhtes Risiko für Zwischenfälle, so Graf. Er wies die Polizei an, die geringstmöglichen Sicherungsmaßnahmen zu verwenden und Bilder der Fesseln im Gerichtssaal zu untersagen, um die Jury nicht zu beeinflussen.

Streit über Medienzugang

Ein weiteres Thema der Anhörung war der Umgang mit Medienberichterstattung. Die Verteidigung kritisierte die gemeinsame Eingabe von Staatsanwaltschaft und Sheriff’s Office, die vorschlug, Robinson bei nicht entscheidenden Terminen per Videozuschaltung teilnehmen zu lassen. Dies würde laut Anwälten seine Kommunikation mit dem Verteidigungsteam erschweren und seine Rechte verletzen.

Beide Seiten forderten jedoch, die Foto- und Videoaufnahmen im Gericht einzuschränken. Die Verteidigung beklagte, Robinson sei bereits durch tausende Medienberichte vorverurteilt worden, die sich auf sein Auftreten im Gefängnis konzentriert hätten.

Richter Graf erklärte das gemeinsame Schreiben von Staatsanwaltschaft und Sheriff’s Office für verfahrenstechnisch unzulässig, vertagte aber eine endgültige Entscheidung über ein mögliches Kameraverbot im Gerichtssaal. Eine erneute Anhörung ist für Januar 2026 angesetzt.

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