Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird sich erneut mit einer zentralen Frage im Zusammenhang mit der Todesstrafe befassen: Wie sollen mehrere unterschiedliche IQ-Testergebnisse bei der Beurteilung von geistiger Behinderung berücksichtigt werden? Der Fall betrifft den in Alabama zum Tode verurteilten Häftling Joseph Smith, dessen Intelligenzquotient (IQ) in fünf Tests zwischen 72 und 78 lag – nahe an der entscheidenden Schwelle von 70 Punkten.
Bereits 2002 hatte der Supreme Court geurteilt, dass geistig behinderte Menschen nicht hingerichtet werden dürfen, da dies gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen in der US-Verfassung (Achter Verfassungszusatz) verstoße. Doch wie IQ-Werte mit Messfehlern interpretiert werden sollen, ist bislang unklar – insbesondere bei mehreren Tests mit uneinheitlichen Ergebnissen.
Justizministerium: Rechtsunsicherheit verhindert rechtmäßige Urteile
Das US-Justizministerium unterstützte in einer Stellungnahme die Bitte des Bundesstaats Alabama, den Fall erneut zu prüfen. Mehrere untergeordnete Gerichte seien sich uneins, wie mit mehreren IQ-Ergebnissen in Grenzbereichen umzugehen sei. Das führe zu Rechtsunsicherheit und behindere die Durchsetzung „rechtmäßiger Urteile“, so die Regierung.
Der Staat Alabama argumentiert, dass bei fünf Testergebnissen über 70 Punkten nicht plausibel sei, dass Smith unter dem für eine geistige Behinderung relevanten Wert liege. Die Gegenseite verweist jedoch darauf, dass laut früherer Entscheidungen des Supreme Courts kein rein mathematischer Maßstab gelten dürfe – vielmehr müsse eine ganzheitliche Betrachtung der geistigen und adaptiven Fähigkeiten erfolgen.
Supreme Court kritisiert unklare Urteilsfindung
Bereits 2023 hatte der Supreme Court die Vorinstanz, das 11. US-Berufungsgericht in Atlanta, angewiesen zu klären, ob es eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen oder sich einseitig auf die niedrigsten IQ-Werte gestützt habe. Die Richter bemängelten, dass das Urteil nicht klar erkennen lasse, **welche Methode
Kommentar hinterlassen