Ein US-Bundesrichter hat die Urheberrechtsklage von Ex-Präsident Donald Trump gegen den renommierten Journalisten Bob Woodward und den Verlag Simon & Schuster abgewiesen. Trump hatte geltend gemacht, dass Tonaufnahmen seiner Interviews ohne seine Zustimmung in einem Hörbuch veröffentlicht wurden.
Die Klage bezog sich auf das 2022 erschienene Audioprojekt „The Trump Tapes“, in dem 20 Interviews mit Trump aus den Jahren 2016 bis 2020 enthalten sind. Trump forderte zunächst fast 50 Millionen Dollar Schadenersatz und berief sich auf angeblich urheberrechtlich geschütztes Material.
Richter Paul Gardephe vom US-Bezirksgericht im südlichen Bezirk von New York wies die Klage nun zurück und erklärte, es sei „unwahrscheinlich“, dass Trump ein glaubwürdiges Urheberrecht an dem Material geltend machen könne.
In seiner 81-seitigen Begründung stellte der Richter klar, dass Trump nicht plausibel dargelegt habe, Mitautor oder Rechteinhaber der Tonaufnahmen zu sein.
Woodward und der Verlag hatten die Vorwürfe von Beginn an als haltlos bezeichnet und angekündigt, sich entschieden zu verteidigen. Nach dem Urteil erklärte Simon & Schuster:
„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat.“
Der Richter ließ Trump jedoch die Möglichkeit offen, innerhalb eines Monats eine überarbeitete Klageschrift einzureichen – ein Schritt, der angesichts der klaren Einschätzung des Gerichts als wenig aussichtsreich gilt.
Am selben Tag reichte Trump auch eine neue, nicht verwandte Klage gegen das Wall Street Journal ein.
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