Ein Bundesgericht hat den Versuch von Ex-Präsident Donald Trump, das US-Bildungsministerium aufzulösen, vorerst gestoppt. Bundesrichter Myong Joun aus Boston entschied am Donnerstag, dass die Regierung mit dem Erlass das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung verletzt und unzulässig in die Zuständigkeiten des Kongresses eingegriffen habe.
Damit gab der Richter einer Klage von rund 20 Bundesstaaten sowie mehreren Lehrergewerkschaften statt, die gegen Trumps Dekret vorgegangen waren.
Rücknahme von Entlassungen angeordnet
In seinem Beschluss ordnete Joun zudem die sofortige Wiedereinstellung hunderter entlassener Mitarbeiter des Bildungsministeriums an.
„Das Gericht kann nicht tatenlos zusehen, während weiterhin Angestellte gekündigt und ganze Abteilungen aufgelöst werden, bis das Ministerium nur noch eine leere Hülle ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Trumps Ziel: Dezentralisierung der Bildungspolitik
Trump hatte Bildungsministerin Linda McMahon beauftragt, umfassende Personalkürzungen und Mittelstreichungen in ihrem eigenen Ressort durchzusetzen. Bereits im Wahlkampf hatte er angekündigt, das Ministerium auf Bundesebene komplett abschaffen zu wollen. Die Kompetenzen sollten stattdessen auf die einzelnen Bundesstaaten übertragen werden.
Der Republikaner argumentiert, eine zentralstaatliche Bildungspolitik sei ineffizient und bevormundend. Kritiker befürchten jedoch, dass bundesweite Bildungsstandards, Förderprogramme und der Schutz benachteiligter Schüler massiv darunter leiden würden.
Föderale Mittel für viele Schulen unverzichtbar
Obwohl das Bildungsministerium in den USA traditionell nur etwa 13 % der öffentlichen Mittel für Schulen bereitstellt, spielen diese Gelder eine zentrale Rolle für benachteiligte Regionen, insbesondere bei der Förderung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder aus einkommensschwachen Haushalten.
Eine vollständige Auflösung des Ministeriums könnte daher weitreichende soziale und bildungspolitische Folgen haben.
Wie es weitergeht
Ob Trumps Dekret endgültig scheitert, wird in einem Hauptverfahren entschieden. Bis dahin bleibt der Erlass vorläufig außer Kraft. Das Bildungsministerium darf weiterarbeiten – mit allen Rechten und Pflichten.
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