Ein US Bundesrichter hat entschieden, dass der palästinensische Columbia-Universitätsabsolvent Mahmoud Khalil weiter in US-Einwanderungshaft bleiben darf – allerdings nicht mehr auf Grundlage der ursprünglichen Begründung durch die Regierung Trump, sondern wegen eines sekundären Abschiebegrundes.
Khalil, 30 Jahre alt, wurde am 8. März in Manhattan verhaftet und befindet sich seitdem in einem Abschiebezentrum in Louisiana. Der aus Syrien stammende Palästinenser ist Green-Card-Inhaber und mit einer US-Staatsbürgerin verheiratet. Vor seiner Festnahme war er Sprecher pro-palästinensischer Proteste an der Columbia University.
Gericht lehnt ursprüngliche Abschiebegrundlage ab – erlaubt aber alternative
Am 11. Juni hatte Richter Michael Farbiarz zunächst entschieden, dass Khalil nicht aufgrund einer Erklärung des US-Außenministers Marco Rubio festgehalten werden dürfe. Rubio hatte Khalil als Gefahr für die US-Außenpolitik eingestuft – auf Basis eines kaum genutzten Paragrafen aus dem Einwanderungsgesetz von 1952, der Abschiebungen bei Bedrohung nationaler Interessen erlaubt, auch wenn keine Straftat vorliegt.
In einer neuen Entscheidung vom 13. Juni räumte Farbiarz jedoch ein, dass die Regierung Khalil nun auf Grundlage eines anderen Paragrafen weiterhin festhalten könne: Demnach soll er auf seinem Einwanderungsantrag unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben.
Anwältin spricht von „grausamer Verzögerungstaktik“
Khalils Anwältin Amy Greer kritisierte das Vorgehen der US-Regierung scharf. Es handle sich um eine „durchsichtige Verzögerungstaktik“, um Khalil von seiner Frau und seinem neugeborenen Sohn Deen am ersten Vatertag fernzuhalten.
„Anstatt gemeinsam zu feiern, fristet er sein Dasein in ICE-Haft – als Strafe für seinen Aktivismus für Palästinenserrechte“, sagte Greer.
Khalil weiterhin ohne Anklage – aber unter Abschiebedruck
Khalil wird kein Verbrechen vorgeworfen. Trotzdem kann er gemäß US-Einwanderungsgesetz abgeschoben werden, wenn festgestellt wird, dass seine Anwesenheit den außenpolitischen Interessen der USA schadet – selbst wenn dies nur auf Meinungsäußerungen oder politischen Engagement beruht.
Die US-Regierung hatte bis zum 13. Juni Zeit, die erste Gerichtsentscheidung anzufechten. Stattdessen argumentierte sie mit dem zweiten Abschiebegrund – einem angeblichen Verstoß im Green-Card-Verfahren. Richter Farbiarz akzeptierte dies
Was nun?
Laut Gericht kann Khalil nun vor einem Einwanderungsrichter eine Freilassung gegen Kaution beantragen. Ob und wann dies geschieht, bleibt offen. Eine E-Mail des ICE-Feldbüroleiters in New Orleans vom 12. Juni an Khalils Anwälte besagt, es gebe derzeit „keine Informationen über eine Freilassung“.
Bedeutung des Falls
Der Fall Mahmoud Khalil wird von Bürgerrechtsgruppen und Menschenrechtsorganisationen aufmerksam beobachtet. Viele sehen darin ein alarmierendes Beispiel für politische Abschiebungspraxis, die gegen zentrale Prinzipien der Meinungsfreiheit verstößt.
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