Der Musiker und Produzent Sean „Diddy“ Combs hat vergeblich versucht, sein Urteil im laufenden Strafverfahren kippen zu lassen. Ein Bundesrichter wies sowohl den Antrag auf Aufhebung der Verurteilung als auch das Gesuch um ein neues Verfahren zurück – nur wenige Tage vor der anstehenden Strafverkündung.
Combs war im Juli 2025 von einer Jury vom schwersten Vorwurf der Verschwörung und des Menschenhandels freigesprochen, jedoch wegen zweier Fälle der „Beförderung zur Prostitution“ nach dem sogenannten Mann Act schuldig gesprochen worden.
Richter: „Überwältigende Beweise“
Richter Arun Subramanian erklärte in seiner Entscheidung vom 30. September, die Staatsanwaltschaft habe „überwältigende Beweise“ vorgelegt. Dazu gehörten Aussagen, dass Sexarbeiterinnen „Tausende Dollar“ erhalten hätten, um mit Cassie Ventura und einer weiteren Frau, die als „Jane“ bezeichnet wird, Sex zu haben.
Die Verteidigung hatte argumentiert, der Begriff „Prostitution“ sei zu weit ausgelegt worden und die Jury sei durch Beweise aus nicht relevanten Anklagepunkten beeinflusst worden. Subramanian wies beides zurück.
Strafmaß am 3. Oktober
Das Strafmaß gegen den 54-jährigen Musikmogul soll am Freitag, 3. Oktober 2025, verkündet werden. Während die Verteidigung eine Strafe von 14 Monaten Haft fordert, beantragt die Staatsanwaltschaft eine elfjährige Freiheitsstrafe.
Der Fall gilt als einer der größten Promi-Prozesse des Jahres in den USA und markiert einen dramatischen Tiefpunkt in der Karriere des einstigen Hip-Hop-Superstars.
Kommentar hinterlassen