Ein US-Bundesgericht hat zentrale Bestandteile von Präsident Donald Trumps globaler Zollpolitik für unzulässig erklärt. Die Entscheidung gilt als juristischer Rückschlag für eines der zentralen wirtschaftspolitischen Projekte seiner zweiten Amtszeit.
Das Court of International Trade in New York urteilte, dass das Weiße Haus mit Berufung auf das Notstandsgesetz von 1977 nicht die Befugnis hatte, fast alle Länder der Welt mit pauschalen Importzöllen zu belegen. Die Verfassung übertrage dem Kongress das alleinige Recht, den Außenhandel zu regulieren – dieses könne nicht durch eine Notstandsvollmacht des Präsidenten umgangen werden.
Wer klagte – und warum?
Zwei Klagen lagen der Entscheidung zugrunde: Eine wurde vom parteiunabhängigen Liberty Justice Center im Namen mehrerer kleiner US-Importfirmen eingereicht. Die zweite kam von einer Koalition von Bundesstaaten, darunter New York. Beide wandten sich gegen Trumps sogenannte „Liberation Day“-Zölle, die Importe aus Dutzenden Staaten verteuerten.
Ein dreiköpfiges Richtergremium entschied, dass das International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) nicht die rechtliche Grundlage für derart umfassende Handelssanktionen bietet. Auch Sonderzölle gegen Mexiko, Kanada und China im Zusammenhang mit Drogen- und Migrationspolitik wurden blockiert.
Ausgenommen vom Urteil sind jedoch Zölle auf spezifische Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos, die auf anderen Gesetzen beruhen.
Wie fiel die Reaktion aus?
Das Weiße Haus kritisierte das Urteil, kündigte aber binnen Minuten Berufung an. Präsident Trump selbst äußerte sich bislang nicht.
„Nicht gewählte Richter sollten keine nationale Notlage beurteilen“, sagte Regierungssprecher Kush Desai.
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James hingegen begrüßte die Entscheidung: „Kein Präsident darf eigenmächtig Steuern oder Zölle erheben.“
Was passiert als Nächstes?
Laut Gesetz hat die Regierung nun zehn Tage Zeit, um den formalen Prozess zur Rücknahme der Zölle zu beginnen – viele sind derzeit ohnehin ausgesetzt. Ein Berufungsverfahren wird folgen. Falls dieses ebenfalls zugunsten der Kläger ausgeht, müssten bereits gezahlte Zölle mit Zinsen zurückerstattet werden.
John Leonard, ein früherer Spitzenbeamter der US-Zollbehörde CBP, erklärte gegenüber der BBC, dass sich zunächst nichts an den Grenzabfertigungen ändern werde – betroffene Unternehmen müssen vorerst weiter Zölle zahlen.
Finanzmärkte reagieren positiv
An den Börsen sorgte das Urteil für Aufatmen. In Asien stiegen die Kurse, US-Futures legten zu, und der Dollar gewann gegenüber Yen und Franken. Analyst Stephen Innes von SPI Asset Management schrieb: „Die Richter senden ein klares Signal: Das Weiße Haus ist kein Handelsbüro, und die Verfassung kein Blankoscheck.“
Der Wirtschaftsexperte Paul Ashworth (Capital Economics) rechnet damit, dass internationale Handelspartner nun abwarten, wie sich das Verfahren entwickelt: „Das könnte Trumps Bemühungen, in den nächsten 90 Tagen schnelle Handelsabkommen zu schließen, erheblich durcheinanderbringen.“
Rückblick: Wie kam es zu den Zöllen?
Anfang April hatte Trump überraschend ein neues globales Zollregime vorgestellt. Die Regelung sah 10 % Grundzoll auf nahezu alle Importe vor, mit zusätzlichen Strafzöllen von bis zu 145 % auf chinesische Waren.
Trump begründete die Maßnahme mit dem Schutz der US-Industrie und heimischer Arbeitsplätze. In der Folge gerieten die Weltmärkte in Turbulenzen, verstärkt durch Trumps Kurswechsel und Verhandlungen mit anderen Staaten. Ein Handelskrieg mit China eskalierte, bevor beide Seiten sich auf gegenseitige Zollsenkungen einigten.
Auch mit der EU wurden neue Zölle angedroht. Erst nach einem Appell von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verlängerte Trump die Verhandlungsfrist um mehr als einen Monat.
Was bedeutet das Urteil für das neue UK-US-Handelsabkommen?
Anfang Mai einigten sich Großbritannien und die USA auf ein Handelsabkommen, das Zölle auf zentrale britische Exporte – etwa Autos, Stahl und Aluminium – senken soll. Dieser Teil bleibt vom Gerichtsurteil unberührt.
Unklar ist jedoch, was mit der pauschalen 10 %-Abgabe auf sonstige britische Produkte geschieht. Die britische Regierung erklärte, man arbeite daran, dass britische Unternehmen schnellstmöglich von dem Deal profitieren könnten.
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