Das US-Finanzministerium hat am 3. Oktober angekündigt, einen Gedenk-Dollar mit dem Porträt von Präsident Donald Trump zu prüfen. Der Anlass: die 250-Jahr-Feier der Vereinigten Staaten.
Der Entwurf zeigt Trump mit erhobener Faust – eine Pose, die an den Attentatsversuch bei einem Wahlkampfauftritt im Juli 2024 in Pennsylvania erinnert, als er von Secret-Service-Agenten von der Bühne eskortiert wurde. Erste Entwürfe wurden von Finanzminister Brandon Beach in den sozialen Netzwerken veröffentlicht und vom Weißen Haus bestätigt.
„Keine Fake News – die ersten Entwürfe sind echt“, schrieb Beach auf X. „Sobald der von den Demokraten erzwungene Regierungsstillstand vorbei ist, werden wir mehr Details vorstellen.“
Rechtliche Zweifel
Doch die Initiative wirft Fragen auf: Ein Bundesgesetz von 1866 untersagt es ausdrücklich, lebende Personen auf US-Münzen oder -Banknoten abzubilden. Damit soll der Eindruck einer Monarchie vermieden werden. „Kein lebender oder ehemaliger Präsident darf auf einer US-Münze erscheinen“, heißt es im Gesetzestext.
Ob es für Gedenkmünzen eine Ausnahmeregelung geben könnte, ließ das Finanzministerium bislang offen.
Politische Botschaft
In einer Erklärung betonte das Ministerium, die Münze solle „die Widerstandskraft der Nation und den historischen Führungsanspruch von Präsident Trump“ symbolisieren. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Vorhaben weniger ein nationales Symbol als vielmehr ein politisches Projekt sei.
Tradition von Gedenkmünzen
Die USA geben regelmäßig Sonderprägungen heraus. So wurden 2024 Münzen zu Ehren von Harriet Tubman, der bekannten Freiheitskämpferin gegen die Sklaverei, in Umlauf gebracht. Bereits 2020 hatte der Kongress ein Gesetz verabschiedet, das die Ausgabe von bis zu fünf verschiedenen Münzserien zum 250. Unabhängigkeitstag erlaubt – unter anderem zu Ehren von Ureinwohnern, Erfinderinnen und bedeutenden Persönlichkeiten der US-Geschichte.
Ob Trump tatsächlich als lebender Präsident auf einem offiziellen US-Dollar erscheinen wird, bleibt jedoch fraglich – nicht zuletzt wegen der klaren gesetzlichen Vorgaben.
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