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US-Bundesstaat verklagt Apple wegen mutmaßlicher Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen

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Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates West Virginia hat am Donnerstag Klage gegen Apple eingereicht. Dem Technologiekonzern wird vorgeworfen, die Speicherung und Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM – Child Sexual Abuse Material) über seinen Cloud-Dienst iCloud ermöglicht zu haben.

Vorwurf: Datenschutz über Kinderschutz gestellt

In der Klageschrift heißt es, Apple habe über Jahre hinweg den Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer höher gewichtet als die Sicherheit von Kindern. Da Apple sowohl Hardware, Software als auch die eigene Cloud-Infrastruktur kontrolliere, könne das Unternehmen nicht behaupten, von der Problematik nichts gewusst zu haben, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Technologiekonzerne mit Sitz in den USA sind gesetzlich verpflichtet, erkannte Missbrauchsdarstellungen an das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) zu melden. Laut Klage habe Google im Jahr 2023 rund 1,47 Millionen Meldungen eingereicht, während Apple lediglich 267 Fälle gemeldet haben soll.

„Diese Bilder sind eine dauerhafte Aufzeichnung des Traumas eines Kindes, und jedes Mal, wenn das Material geteilt oder angesehen wird, wird das Kind erneut zum Opfer“, erklärte West Virginias Generalstaatsanwalt JB McCuskey. Apples Untätigkeit sei „unentschuldbar“.

Apple weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher von Apple betonte gegenüber Medien, der Schutz der Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer – insbesondere von Kindern – stehe im Zentrum der Unternehmensphilosophie. Man arbeite kontinuierlich daran, auf neue Bedrohungen zu reagieren und die Plattform sicher zu halten.

Apple verwies zudem auf die Funktion „Communication Safety“. Diese warnt Minderjährige und verwischt Bilder, wenn Nacktheit erkannt wird – etwa in Nachrichten, bei FaceTime, über AirDrop oder in der Fotos-App. Auch die bestehenden Kindersicherungen seien gezielt auf Sicherheit, Schutz und Datenschutz ausgelegt.

Kritik an iCloud und gescheiterter Erkennungstechnologie

Die Klage wirft Apple vor, dass das iCloud-System es Nutzern erleichtere, entsprechende Inhalte geräteübergreifend abzurufen und zu verbreiten. Der Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ist in den USA sowie in vielen anderen Ländern strafbar.

Bereits 2021 hatte Apple angekündigt, ein eigenes System namens „NeuralHash“ zur Erkennung entsprechender Inhalte einzusetzen. Nach massiver Kritik von Datenschützern, die Missbrauchsmöglichkeiten befürchteten, zog das Unternehmen die Pläne jedoch zurück und setzte stattdessen verstärkt auf präventive Schutzfunktionen wie „Communication Safety“.

Die Klage behauptet nun, NeuralHash sei ohnehin deutlich weniger effektiv gewesen als andere Technologien – etwa Microsofts „PhotoDNA“, das auch anderen Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

In der Beschwerde wird Apple Fahrlässigkeit vorgeworfen, insbesondere wegen des „Versäumnisses, angemessene Technologien zur Erkennung und Meldung von CSAM zu implementieren“. Als Beleg führt die Staatsanwaltschaft unter anderem einen Screenshot einer angeblichen internen Nachricht aus dem Jahr 2020 an. Darin soll ein Manager geäußert haben, der starke Fokus auf Datenschutz mache Apple „zur besten Plattform für die Verbreitung von Kinderpornografie“.

Teil größerer Debatte um Big Tech

Die Klage reiht sich in eine zunehmende politische Debatte über den Einfluss großer Technologieunternehmen auf Kinder und Jugendliche ein. Bereits 2023 hatte der Generalstaatsanwalt von New Mexico Meta (Facebook und Instagram) vorgeworfen, seine Ermittlungen zu mutmaßlichem Kindesmissbrauch behindert zu haben. Meta wies diese Vorwürfe entschieden zurück.

West Virginia fordert nun neben gesetzlichen und strafrechtlichen Schadenersatzforderungen auch gerichtliche Anordnungen, die Apple verpflichten sollen, wirksame Erkennungsmaßnahmen einzuführen.

Der Fall dürfte die ohnehin angespannte Diskussion zwischen Datenschutz, Plattformverantwortung und Kinderschutz weiter verschärfen.

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