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US-Bundesrichterin stoppt Trumps Wahlrechts-Erlass – Nachweis der Staatsbürgerschaft beim Wählen verfassungswidrig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Eine Bundesrichterin in Washington hat Teile eines von US-Präsident Donald Trump erlassenen Dekrets dauerhaft aufgehoben, das künftig einen Nachweis der US-Staatsbürgerschaft bei der Stimmabgabe verlangt hätte. Die Entscheidung gilt als deutlicher Rückschlag für die Bestrebungen der Trump-Regierung, das Wahlrecht massiv zu verschärfen.

U.S. District Judge Colleen Kollar-Kotelly entschied am Freitag, dass der Präsident keine verfassungsmäßige Befugnis habe, Wählerinnen und Wählern den Besitz eines Reisepasses oder ähnlicher Dokumente als Bedingung für die Registrierung aufzuerlegen. Die US-Verfassung übertrage die Aufsicht über Wahlen den Bundesstaaten – nicht dem Präsidenten, so die Begründung.

Damit ist der zentrale Teil von Trumps Exekutiverlass vom 25. März 2025 endgültig aufgehoben. Das Dekret hatte vorgesehen, dass eine bundesweit einheitliche Wählerregistrierung künftig nur noch mit einem offiziellen Nachweis der Staatsbürgerschaft möglich sei – etwa einem gültigen Reisepass. Ziel der Maßnahme war laut Trump eine „Reform zur Sicherung der Integrität der Wahlen“. Kritiker warfen ihm dagegen vor, Millionen US-Bürger ohne aktuelle Ausweisdokumente faktisch vom Wählen auszuschließen.

Bereits mehrere Bundesgerichte hatten den Erlass zuvor vorübergehend gestoppt. Die Entscheidung von Kollar-Kotelly ist nun die erste endgültige gerichtliche Blockade eines zentralen Abschnitts der Anordnung.

Klagen von Bürgerrechtsorganisationen erfolgreich

Die Klagen gegen den Erlass waren von mehreren Organisationen eingereicht worden, darunter das Democratic National Committee, die League of United Latin American Citizens (LULAC) und die League of Women Voters Education Fund. Vertreten wurde letztere von der American Civil Liberties Union (ACLU).

„Wir feiern diesen Sieg, bleiben aber wachsam“, erklärte ACLU-Anwältin Sophia Lin Lakin nach dem Urteil. „Kein Präsident darf die Verfassung umgehen, um es Menschen schwerer zu machen, ihre Stimme abzugeben. Niemand sollte gezwungen sein, teure Dokumente zu kaufen, um sein Wahlrecht auszuüben.“

Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.

Verfassungsgrenzen für den Präsidenten

Richterin Kollar-Kotelly begründete ihre Entscheidung mit dem föderalen Prinzip der US-Verfassung: Die Organisation von Wahlen sei Sache der Bundesstaaten, nicht der Exekutive. Der Präsident könne keine landesweit verbindlichen Änderungen am Registrierungsprozess anordnen.

Dennoch bleibt ein anderer Teil des Dekrets in Kraft: die Bestimmung, dass Briefwahlstimmen, die erst nach dem Wahltag eingehen, in Bundeswahlen künftig nicht mehr gezählt werden dürfen.

Trump gegen das Wahlsystem

Trump hatte den Erlass kurz nach seinem Amtsantritt im März 2025 unterzeichnet. Er behauptet seit Jahren, das US-Wahlsystem sei durch massiven Betrug unterwandert – insbesondere durch angeblich illegale Stimmabgaben von Nicht-Staatsbürgern. Belege dafür gibt es bis heute nicht. Studien und Ermittlungen zeigen, dass unrechtmäßige Stimmabgaben durch Nicht-Bürger extrem selten sind.

Beobachter sehen in der Maßnahme den Versuch Trumps, das Vertrauen in das Wahlsystem weiter zu untergraben und sich politische Vorteile bei künftigen Wahlen zu sichern. Bürgerrechtsgruppen warnen, dass solche Eingriffe vor allem Minderheiten, ältere Menschen und Geringverdiener treffen würden – also jene Wählergruppen, die traditionell eher den Demokraten nahestehen.

Mit dem Urteil aus Washington ist Trumps Versuch, den Zugang zur Wahlurne landesweit einzuschränken, vorerst gescheitert. Doch angesichts der anhaltenden politischen Polarisierung dürfte der Streit um das amerikanische Wahlrecht weitergehen – bis hinauf zum Supreme Court.

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