Ein Bundesberufungsgericht hat am 23. Juli bestätigt, dass ein von Ex-Präsident Donald Trump unterzeichneter Erlass zur Einschränkung des Geburtsrechts auf die US-Staatsbürgerschaft gegen die Verfassung verstößt. Damit wurde ein entsprechendes Urteil eines Bezirksgerichts aus erster Instanz bestätigt.
In der Entscheidung des Ninth Circuit Court of Appeals, verfasst von Richter Ronald M. Gould (von Bill Clinton ernannt), heißt es:
„Das Bezirksgericht hat zu Recht festgestellt, dass die vorgeschlagene Auslegung des Erlasses, vielen in den USA geborenen Personen die Staatsbürgerschaft zu verweigern, verfassungswidrig ist. Dem stimmen wir uneingeschränkt zu.“
Gould kritisierte, dass die Verteidigung des Erlasses auf einem „Netz von Schlussfolgerungen“ basiere, das „von den rechtlich anerkannten Grundprinzipien aus dem Jahr 1868“ – dem Jahr der Verabschiedung des 14. Zusatzartikels zur US-Verfassung – „losgelöst“ sei.
Ein abweichendes Votum gab Richter Patrick J. Bumatay, ein Trump-Ernannter, ab. Er warnte davor, die richterliche Macht zu überschreiten, und verwies auf das Urteil Trump v. CASA, in dem das Oberste Gericht den Einsatz landesweiter gerichtlicher Verfügungen gegen Regierungspolitik einschränkte.
Der Fall war von den Bundesstaaten Washington, Arizona, Illinois und Oregon angestrengt worden. Die Generalstaatsanwälte kritisierten den Versuch des Ex-Präsidenten, das amerikanische Staatsbürgerschaftsrecht „per Federstrich“ neu zu definieren.
Washingtons Justizminister Nick Brown: „Der Präsident kann nicht mit einem Federstrich festlegen, was es heißt, Amerikaner zu sein.“
Oregons Justizminister Dan Rayfield: „Wir werden weiterhin die Rechte aller Menschen verteidigen, unabhängig davon, wo ihre Geschichte beginnt.“
Hintergrund des Falls ist ein von Trump am Tag seiner Amtsübernahme unterzeichneter Erlass, mit dem „Geburtsorts-Staatsbürgerschaft“ für Kinder von Migranten eingeschränkt werden sollte. Kritiker sahen darin einen klaren Verstoß gegen die Verfassung.
Der Fall bleibt politisch brisant, insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Präsidentschaftswahlkampfs.
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