Im Staatsschutzverfahren gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Vereinte Patrioten“ hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts heute sein Urteil verkündet. Das Verfahren, das am 17. Mai 2023 begann, endete mit einer Verurteilung der Angeklagten wegen schwerer Straftaten, darunter die Gründung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung von staatsgefährdenden Gewalttaten.
Was war das Ziel der „Vereinten Patrioten“?
Die „Vereinten Patrioten“ wurden als eine radikale Gruppe identifiziert, die sich zum Ziel gesetzt hatte, gegen die staatliche Ordnung und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen. Die Gruppe plante, gewaltsam gegen den Staat vorzugehen, wobei sie vor allem auf die Beschaffung und Nutzung von Kriegswaffen und halbautomatischen Schusswaffen aus war. Die Mitglieder wurden beschuldigt, sich in geheimen Zusammenkünften organisiert und Waffen beschafft zu haben, um in Zukunft hochverräterische Straftaten gegen die Bundesrepublik zu begehen.
Die Urteilsverkündung
Der 1. Strafsenat stellte fest, dass die fünf Angeklagten maßgeblich in die Aktivitäten der „Vereinten Patrioten“ involviert waren und eine terroristische Vereinigung gegründet oder aktiv unterstützt hatten. Es wurde festgestellt, dass sie im Rahmen dieser Gruppe Straftaten geplant hatten, die die Sicherheit des Staates gefährdeten. Einzelne Angeklagte wurden zusätzlich wegen Terrorismusfinanzierung und des Erwerbs von Kriegswaffen oder Schusswaffen verurteilt.
Die Verurteilungen fielen wie folgt aus:
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O. wurde wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer hochverräterischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. O. war als einer der Rädelsführer der Gruppe aktiv und plante mehrere gewaltsame Taten.
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B. erhielt eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten für die Gründung und Mitwirkung an der terroristischen Vereinigung sowie für die Beihilfe zum Erwerb von Kriegswaffen.
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Dr. R. wurde zu 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Sie hatte die Gruppe gegründet und war ebenfalls an der Planung von staatsgefährdenden Taten beteiligt.
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H. wurde für seine Rolle als Rädelsführer und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Er war als Mitglied der Gruppe aktiv und hatte illegal Schusswaffen besessen.
Weitere Maßnahmen und Konsequenzen
Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen wurde angeordnet, dass sämtliche beschlagnahmte Gegenstände, die im Zusammenhang mit den Straftaten stehen, eingezogen werden. Die Angeklagten wurden zudem mit den Kosten des Verfahrens belastet.
Fazit
Das Urteil gegen die „Vereinten Patrioten“ stellt einen klaren Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus und terroristische Bestrebungen in Deutschland dar. Die Mitglieder der Gruppe hatten konkrete Pläne, gewaltsam gegen die Staatsordnung vorzugehen, was zu einer bedeutenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führte. Die Verurteilungen zeigen, dass der Rechtsstaat in der Lage ist, solche Bedrohungen zu erkennen und zu bestrafen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es besteht jedoch die Möglichkeit der Revision beim Bundesgerichtshof.
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