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Urteil im Strafverfahren wegen schweren Raubes – „Organisierter Uhrenraub in München und Düsseldorf“

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Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner hat heute vier Angeklagte wegen mehrerer schwerer Raubtaten, gefährlicher Körperverletzung sowie schweren Bandendiebstahls zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und acht Monaten und sieben Jahren und vier Monaten verurteilt.

Professionell organisierte Überfälle auf wertvolle Uhren

Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Angeklagten in München und Düsseldorf an mehreren gewaltsamen Überfällen beteiligt. Dabei wurden insgesamt sechs Geschädigten unter erheblicher körperlicher Gewalt wertvolle Armbanduhren direkt vom Handgelenk gerissen. Ein Opfer erlitt durch einen Würgegriff eine Verletzung am Kehlkopf, andere wurden ebenfalls körperlich angegriffen. In einem Fall konnten die Täter einem Geschädigten die Uhr ohne Anwendung von Gewalt entwenden.

Die Kammer bewertete das Vorgehen der Angeklagten als hochprofessionell und arbeitsteilig. Die vier Männer waren gezielt aus Italien eingereist, ausschließlich mit dem Ziel, die Taten zu begehen. Sie hatten ihre Opfer systematisch ausgespäht – mit besonderem Augenmerk auf wertvolle Uhren –, um diese anschließend im öffentlichen Raum zu rauben. Die Täter flohen nach den Taten auf Motorrollern oder mit Autos. In einem nicht vollendeten Fall konnte ein Opfer seine Uhr noch rechtzeitig in einen Gully werfen – ihr Wert wurde auf 160.000 Euro geschätzt.

Richter Koppenleitner sprach in diesem Zusammenhang von einer regelrechten „Uhrenräuberausbildung“, die alle vier Angeklagten offenbar durchlaufen hätten.

Beweislage und Geständnisse

Der Tatnachweis gelang durch eine Kombination aus:

  • Telekommunikationsdaten,

  • Videoüberwachungsmaterial,

  • und dem spezifischen Modus Operandi der Täter.

Zudem wurden die Angeklagten bei ihrer letzten Tat in München auf frischer Tat festgenommen. Drei der vier Angeklagten legten ein vollumfängliches Geständnis ab, der vierte zeigte sich im Wesentlichen geständig. Der Vorsitzende betonte jedoch, dass eine Verurteilung auch ohne die Geständnisse erfolgt wäre.

Strafzumessung und Kritik an Opferbeschuldigung

In der Strafzumessung fanden insbesondere die hohe kriminelle Energie der Angeklagten sowie die schweren physischen und psychischen Folgen für die Opfer Berücksichtigung. Einige der Geschädigten litten seit den Überfällen unter erheblichen Angstzuständen und hätten sogar Schwierigkeiten, sich im öffentlichen Raum zu bewegen.

Der Vorsitzende Richter wies ausdrücklich Äußerungen der Verteidigung zurück, die den Opfern vorgeworfen hatten, durch das Tragen teurer Uhren selbst zur Tatbegehung beigetragen zu haben. Wörtlich erklärte Richter Koppenleitner:

„Wo sind wir denn hier? Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, auch eine teure Uhr in der Öffentlichkeit zu tragen.“

Rechtsmittel und Haftfortdauer

Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle Angeklagten an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Es muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden.

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