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Urteil im Staatsschutzverfahren: Lebenslange Freiheitsstrafe nach Messeranschlag in Solingen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) hat heute unter Vorsitz von Richter am Oberlandesgericht Winfried van der Grinten den 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ verurteilt.

Das Gericht verhängte eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Damit folgte der Senat den Anträgen des Generalbundesanwalts sowie der Nebenkläger.

Tatgeschehen

Issa Al H., der 2022 als Asylsuchender nach Deutschland kam, hatte bereits seit 2019 IS-Propaganda konsumiert und sich ideologisch radikalisiert. Am 23. August 2024 entschloss er sich, auf dem Festival der Vielfalt in Solingen einen Anschlag zu verüben.

  • Er kündigte die Tat in IS-Chats an, leistete den Treueeid und fertigte vier Bekennervideos.

  • Am Abend griff er Besucher mit einem Messer an: drei Menschen wurden heimtückisch getötet, neun weitere wollte er töten, sieben davon wurden verletzt.

  • Erst durch das Eingreifen eines Festivalbesuchers wurde die Tat beendet. Der Angriff dauerte rund zwei Minuten.

  • Der IS bekannte sich kurz darauf zu dem Anschlag.

Rechtsfolgen

  • Lebenslange Freiheitsstrafe als zwingende Folge mehrerer Mordtaten.

  • Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, da mehrere Mordmerkmale (Heimtücke, niedrige Beweggründe) sowie die Vielzahl der Opfer vorlagen.

  • Anordnung der Sicherungsverwahrung, da weiterhin eine erhebliche Gefahr von dem Angeklagten ausgeht.

Nebenklagen

Sechs Nebenkläger erhielten im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld zwischen 30.000 Euro und 120.000 Euro zugesprochen.

Rechtsmittel

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter und Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das schriftliche Urteil wird nach Zustellung anonymisiert in die Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de

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