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Urteil gegen Unister

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Unister kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gerichtliche Zwangsmaßnahme wegen zwei Verstößen gegen rechtskräftige Entscheidung. Das Landgericht Aschaffenburg hat der Travel Viva GmbH (Aschaffenburg) ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt (AZ: 2 HK O 1/15). Die bayerische Unister-Tochter hat nach Überzeugung des Gerichts auf ihren Internetseiten billigflug.de und airline-direct.de entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit einem EC-Logo als Zahlungsmittel für Flugreisen geworben. Tatsächlich war aber in einigen Fällen keine Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung möglich.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/8-000-euro-ordnungsgeld-gegen-unister-gesellschaft-verhaengt

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