Startseite Allgemeines Urteil gegen Unister
Allgemeines

Urteil gegen Unister

Teilen

Unister kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gerichtliche Zwangsmaßnahme wegen zwei Verstößen gegen rechtskräftige Entscheidung. Das Landgericht Aschaffenburg hat der Travel Viva GmbH (Aschaffenburg) ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt (AZ: 2 HK O 1/15). Die bayerische Unister-Tochter hat nach Überzeugung des Gerichts auf ihren Internetseiten billigflug.de und airline-direct.de entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit einem EC-Logo als Zahlungsmittel für Flugreisen geworben. Tatsächlich war aber in einigen Fällen keine Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung möglich.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/8-000-euro-ordnungsgeld-gegen-unister-gesellschaft-verhaengt

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Uwe Bold der Schweigsame zumindest sein glorreicher Beschwerdeführer Meili

Herr Meili aus der Schweiz hatte sich bei uns als Vertreter von...

Allgemeines

Betrüger MaxFuledge: Die BaFin warnt vor Angeboten der betrügerischen Handelsplattform

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten maxfuledge(.)com und trading-area.maxfuledge-v2(.)com/auth/register....

Allgemeines

Hier folgt eine kritische, aber faire Bilanzanalyse der FINVIA Family Office GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2023 

FINVIA Family Office GmbH: Wachstum auf Kosten der Substanz – bilanziell überschuldet,...

Allgemeines

Flucht in harte Werte: Silber durchbricht 75-Dollar-Marke – Edelmetalle im historischen Höhenflug

Der Silberpreis hat ein neues historisches Rekordniveau erreicht. In der Nacht überschritt...