Startseite Allgemeines Urteil gegen Unister
Allgemeines

Urteil gegen Unister

Teilen

Unister kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gerichtliche Zwangsmaßnahme wegen zwei Verstößen gegen rechtskräftige Entscheidung. Das Landgericht Aschaffenburg hat der Travel Viva GmbH (Aschaffenburg) ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt (AZ: 2 HK O 1/15). Die bayerische Unister-Tochter hat nach Überzeugung des Gerichts auf ihren Internetseiten billigflug.de und airline-direct.de entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit einem EC-Logo als Zahlungsmittel für Flugreisen geworben. Tatsächlich war aber in einigen Fällen keine Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung möglich.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/8-000-euro-ordnungsgeld-gegen-unister-gesellschaft-verhaengt

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Der DSA ist kein Papiertiger – Plattformen müssen illegale Inhalte effektiv meldbar machen“

Anlass:Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 2. März 2026 eine Untersuchung veröffentlicht,...

Allgemeines

Die FMA warnt vor Geschäftsabschlüssen mit Miningrid L.L.C / Mining Race

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit folgendem...

Allgemeines

Republikaner treiben „SAVE America Act“ voran – doch viele Wähler bleiben skeptisch

Für viele Stimmen aus dem MAGA-Lager steht beim sogenannten „SAVE America Act“...

Allgemeines

Steigende Spritpreise setzen US-Unternehmen unter Druck: Preiserhöhungen kaum noch durchsetzbar

Die stark gestiegenen Energiepreise bringen viele kleine und mittelständische Unternehmen in den...