Nach dem Urteil im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida gehen sowohl René Benko als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die nächste juristische Runde. Der frühere Signa-Gründer bekämpft seine Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 4.320 Euro mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, wie sein Anwalt Norbert Wess mitteilte. Auch die WKStA kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Die Staatsanwaltschaft richtet ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen die freisprechenden Teile des Urteils des Landesgerichts Innsbruck – und zwar sowohl hinsichtlich Benkos als auch seiner Ehefrau Nathalie, die vollständig freigesprochen worden war. Zudem erhebt die WKStA Berufung gegen die Strafhöhe. Die dafür notwendige Genehmigung durch Oberstaatsanwaltschaft Wien und Justizministerium liegt laut WKStA bereits vor.
Mit der Nichtigkeitsbeschwerde sollen mögliche Rechts- oder Verfahrensfehler überprüft werden; sie kann zur teilweisen oder vollständigen Aufhebung des Urteils führen. Über sie entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Berufung betrifft ausschließlich das Strafausmaß und fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Innsbruck. Hebt der OGH das Urteil auf, wird die Berufung gegenstandslos.
Benko war in einem Teilaspekt schuldig gesprochen worden: Es ging um zwei Luxusuhren, vier Paar Manschettenknöpfe und einen Schaden von rund 100.000 Euro. In den übrigen Punkten erfolgte ein Freispruch. Verteidiger Wess sprach daher von einem „unbefriedigenden Urteil“ und verwies darauf, dass sein Mandant in weiten Teilen entlastet worden sei. Der ursprüngliche Vorwurf lautete, Vermögenswerte im Wert von rund 370.000 Euro im Zuge eines Insolvenzverfahrens verborgen zu haben.
Parallel dazu kündigte Wess einen Enthaftungsantrag an. Benko sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die WKStA hält dem entgegen, dass die Haftgründe weiterhin vorliegen und regelmäßig überprüft würden. Über den Antrag wird das Gericht entscheiden.
Unterdessen ist das Kontaktverbot zwischen Benko und seiner Ehefrau aufgehoben worden. Mit dem erstinstanzlichen Urteil sei der Zweck der Maßnahme entfallen, bestätigte die WKStA.
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