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Urteil

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Wer einen Facebook-Like-Button auf seiner Internetseite einbindet und seine Kunden nicht darüber informiert, dass deren IP-Adressen an Facebook weitergeleitet werden, riskiert Abmahnungen wegen eines offensichtlichen Wettbewerbsverstoßes. Jens Schulte-Bromby, bei AJT-Neuss für Internet- und IT-Recht zuständig: „Kunden haben ein Recht, über diese Weiterleitungen informiert zu werden. Wettbewerber, die auf solche Dinge aufmerksam wurden, können die Shop-Verantwortlichen mit einer Abmahnung zur Klärung der rechtlich nicht zulässigen Situation auffordern und sich die durch die Abmahnung entstehenden Kosten erstatten lassen!“ Das Landgericht Düsseldorf hatte nun über eine entsprechende Abmahnung zu entscheiden. Ein Onlineshop für Bekleidung hatte sich nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale geweigert, den Button zu entfernen, entsprechende Hinweise zu platzieren und Unterlassung zu versprechen.

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