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Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

JESHOOTS-com (CC0), Pixabay
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Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für zwei Familien endete der Tag am Flughafen in purer Verzweiflung: Chaos am Check-in-Schalter, lange Schlangen, unklare Ansagen – und schließlich der Schock, als das Gate plötzlich geschlossen war. Die Airline Pegasus verweigerte den Familien den Einstieg, obwohl sie nach eigener Aussage rechtzeitig am Flughafen waren.

Was danach folgte, war eine regelrechte Odyssee. Die betroffenen Reisenden mussten zusehen, wie ihr Flieger ohne sie abhob. Umbuchungen, Zusatzkosten, Stunden voller Frust – und die Frage: Darf eine Airline das überhaupt?

Reiseexperte Ralf Benkö nahm sich des Falls an – und erklärt, wann Fluggesellschaften Passagiere nicht einfach abweisen dürfen. Entscheidend sei nicht allein die Abflugzeit, sondern wann der Passagier „seine Mitwirkungspflichten erfüllt“ habe, also am Check-in und an der Sicherheitskontrolle war. „Wenn die Airline selbst Verzögerungen verursacht – etwa durch überfüllte Schalter oder unzureichende Abfertigung –, darf sie Reisende nicht einfach ausschließen“, betont der Experte.

Gerade bei Ferienflügen mit Billig-Airlines kommt es laut Verbraucherzentralen immer wieder zu Streitfällen: Schalter öffnen zu spät, die Abfertigung dauert länger als erwartet, oder Fluggäste werden trotz gültiger Bordkarte am Gate gestoppt. In solchen Fällen können Betroffene Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung haben – unter Umständen sogar auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Diese legt fest, dass Airlines ihre Kunden rechtzeitig und klar über Boardingzeiten informieren müssen. Wird der Zugang zum Flugzeug ohne gerechtfertigten Grund verweigert, handelt es sich um eine Nichtbeförderung, für die Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen sind – abhängig von der Flugstrecke.

Doch in der Praxis bleibt der Nachweis schwierig. Wichtig sei deshalb, Belege zu sichern: Fotos der Schlangen, Uhrzeiten, Zeugenberichte oder die Boardingzeit auf der Bordkarte. „Dokumentation ist alles“, so Benkö. Nur so können Reisende später beweisen, dass sie nicht zu spät kamen – sondern die Airline versagte.

Die betroffenen Familien aus dem Pegasus-Fall kamen letztlich doch noch in die Türkei – verspätet, aber entschädigt. Ihr Erlebnis zeigt, wie schnell aus Urlaubsvorfreude Frust werden kann. Und es erinnert daran, dass Passagiere am Flughafen nicht rechtlos sind: Wer pünktlich erscheint, darf nicht für das Chaos anderer bezahlen.

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